Merkblatt Lärmbekämpfung: Ziele, gesetzliche Grundlagen und Kosten
Inhalt
Beschreibung
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, zur Lärmbekämpfung Massnahmen umzusetzen. Das bedeutet in erster Linie, dass die Lärmbelastung durch technische und bauliche Massnahmen reduziert werden soll. Der individuelle Gehörschutz kommt nur dort zum Einsatz, wo technische Massnahmen ungeeignet sind oder unverhältnismässige Kosten verursachen würden.
Das Merkblatt «Lärmbekämpfungsmassnahmen: Zielsetzung, gesetzliche Grundlagen und Kosten» erläutert, mit welchen Kosten Sie bei technischen Massnahmen zum Lärmschutz und zur Verbesserung der Raumakustik rechnen müssen. Es führt ausserdem aus, welche Probleme bei der Umsetzung auftreten können und wie das Vorgehen bei solchen Ausnahmen ist.
Die Kosten für wirksame Lärmbekämpfungsmassnahmen müssen verhältnismässig sein. Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass ein Kosten-Wirksamkeits-Faktor von 1500 Franken pro Dezibel und Arbeitsplatz als verhältnismässig gilt.
Der Mehraufwand für raumakustische Massnahmen bei Neubauten liegt bei ein bis zwei Prozent der Gebäudekosten. Hier gilt: Je früher diese Massnahmen in der Planung berücksichtigt werden, umso tiefer fallen die Kosten aus. Beachten Sie zu diesem Thema auch die Publikation «Industrielle Raumakustik: Information für Planer, Architekten und Ingenieure».
Laden Sie das Merkblatt jetzt herunter und nutzen Sie die Informationen darin zur Planung und Budgetierung der in Ihrem Betrieb anstehenden Massnahmen zum Lärmschutz.