Teuerungszulagen
Inhalt
Beschreibung
Zum Ausgleich der Teuerung werden den Rentenberechtigten der Suva auf Invalien- und Hinterlassenenrenten Zulagen ausgerichtet. Diese setzt der Bundesrat aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise fest (Art. 34 Bundesgesetz über die Unfallversicherung). Die Suva-Renten werden jeweils auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der IV und AHV an die Teuerung angepasst. Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2026 unverändert.
