Teuerungszulagen

Inhalt

Bestellnummer
1563-2.D
Infomittel
Dokument, PDF, 5 Seiten, A4
Ausgabe
01.01.2026

Beschreibung

Zum Ausgleich der Teuerung werden den Rentenberechtigten der Suva auf Invalien- und Hinterlassenenrenten Zulagen ausgerichtet. Diese setzt der Bundesrat aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise fest (Art. 34 Bundesgesetz über die Unfallversicherung).

Die Suva-Renten werden jeweils auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der IV und AHV an die Teuerung angepasst.

Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2026 unverändert.

Die wichtigsten Fragen, die das Dokument beantwortet

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