Unfallversicherung für Arbeitslose. Was Sie nach einem Unfall beachten sollten.

Inhalt

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Unfallversicherung für Arbeitslose. Was Sie nach einem Unfall beachten sollten.
Bestellnummer
2720-1.D
Infomittel
Informationsschrift, PDF, 4 Seiten, A5
Ausgabe
15.04.2023

Beschreibung

Auch während Arbeitslosigkeit können Unfälle passieren. In diesem Fall sind Sie automatisch durch die Suva Unfallversicherung gedeckt, sofern Sie Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben.

Beachten Sie in so einer Situation folgende Punkte:

  • Während der ersten ersten drei Tage nach dem Unfall erhalten Sie die Leistungen von der Arbeitslosenversicherung.
  • Danach erhalten Sie die Unfalltaggelder der Suva.
  • Über das Jahr gerechnet ist das Unfalltaggeld der Suva gleich hoch wie die Nettoarbeitslosenentschädigung.
  • Der höchst versicherbare Jahresverdienst beträgt 148 200 Franken (Stand 1.1.2016).

Damit das Unfalltaggeld ausbezahlt wird, benötigen Sie einen Unfallschein eines Arztes. Dort trägt der Arzt die Konsultation sowie Ihre allfällige Arbeitsunfähigkeit ein; nehmen Sie den Unfallschein somit zu jedem Arztbesuch mit. Mit dem Apothekerschein können Sie zudem unentgeltlich Medikamente beziehen. Einen Arztwechsel können Sie bei Bedarf vollziehen, jedoch müssen Sie das zuerst der Suva Agentur melden.

Beachten Sie, dass Sie bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit der Suva monatlich eine Kopie des Unfallscheins zustellen müssen. Wir brauchen die darin enthaltenen Informationen für die Taggeldabrechnung.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie in diesem PDF.

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