Wie sind Arbeitnehmer bei der Suva versichert?
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Beschreibung
Eine Unfallversicherung für Arbeitnehmende ist im Bundesgesetz geregelt und deshalb obligatorisch. Doch was deckt diese Versicherung? Informieren Sie sich hier über diverse Geltungsbereiche bei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen. Versicherungsschutz gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle für Arbeitnehmende mit mindestens acht Wochenstunden: Beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als acht Stunden, so sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert. Allerdings erlischt Ihr Versicherungsschutz unmittelbar nach der Aufgabe des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall raten wir Ihnen, eine Einzelunfallversicherung bei einem Privatversicherer oder einer Krankenkasse abzuschliessen. Idealerweise prüfen Sie Ihre Versicherungssituation nach jeder beruflichen Veränderung. Wenn Sie von einem Arbeitgeberverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit wechseln, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unternehmerversicherung bei der Suva.