Wie sind Arbeitnehmer bei der Suva versichert?

Inhalt

      Wie sind Arbeitnehmende bei der Suva versichert?
      Bestellnummer
      2738.D
      Infomittel
      Prospekt, PDF, 12 Seiten, A4
      Ausgabe
      01.01.2023

      Beschreibung

      Eine Unfallversicherung für Arbeitnehmende ist im Bundesgesetz geregelt und deshalb obligatorisch. Doch was deckt diese Versicherung? Informieren Sie sich hier über diverse Geltungsbereiche bei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen.

      Versicherungsschutz gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle für Arbeitnehmende mit mindestens acht Wochenstunden:

      • Nach dem Auflösen eines Arbeitsverhältnisses sind Sie noch 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag gedeckt. Haben Sie danach keinen neuen Arbeitgeber (z. B. bei einem Sprachaufenthalt oder einer Weiterbildung), können Sie eine Abredeversicherung für maximal 6 Monate abschliessen.
      • Arbeitslosigkeit: Bei Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind Sie automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert.

      Beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als acht Stunden, so sind Sie nur gegen Berufsunfälle versichert. Allerdings erlischt Ihr Versicherungsschutz unmittelbar nach der Aufgabe des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall raten wir Ihnen, eine Einzelunfallversicherung bei einem Privatversicherer oder einer Krankenkasse abzuschliessen.

      Idealerweise prüfen Sie Ihre Versicherungssituation nach jeder beruflichen Veränderung. Wenn Sie von einem Arbeitgeberverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit wechseln, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Unternehmerversicherung bei der Suva.

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