Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen
Inhalt
Beschreibung
Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen Setzt Ihr Unternehmen Krane ein? Für Turmdrehkrane, Fahrzeugkrane und übrige Krane (Industriekrane und Lastwagen-Ladekrane) gilt: Beim Anschlagen von Lasten können sich schwere Unfälle ereignen. Deshalb dürfen nur ausgebildete Personen Lasten an Kranen anschlagen und müssen dies mit einem Ausbildungsnachweis belegen. Als Arbeitgebender sind Sie für die Auswahl und Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Um Lasten sicher mit Kranen zu transportieren, müssen die Mitarbeitenden, die Lasten anschlagen, ihre Aufgabe zuverlässig und sicher ausführen. Die Ausbildungspflicht gilt für alle Krane, die der Kranverordnung unterstehen. Voraussetzungen für Anschlägerinnen und Anschläger sind: Anforderungen an die Ausbildung: Zusätzlich zu dieser Publikation empfehlen wir Ihnen folgende Informationen: