Auswahlkriterien der Suva für medizinische Gutachter

Inhalt

      Standard Variante
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      01.05.2023

      Beschreibung

      Welche Kriterien gelten bei der Suva für die Wahl zur medizinischen Gutachterin, zum medizinischen Gutachter?

      Die Eignung von Experten ergibt sich unter anderem aus folgenden Kriterien:

      • Fachkompetenz: Der Gutachter oder die Gutachterin – bzw. der Teilgutachter bei interdisziplinären Gutachten – verfügt über einen anerkannten Facharzttitel auf dem für die Begutachtung relevanten Gebiet, über klinische Erfahrung und für die jeweilige Aufgabe ausreichende versicherungsmedizinische Kompetenz.
      • Unabhängigkeit: Als Gutachter kommen Ärzte und Ärztinnen in Frage, die nicht anderweitig in den Fall involviert sind. Um eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Experten von der Suva auszuschliessen, werden einem einzelnen Gutachter höchstens zwanzig Aufträge pro Jahr erteilt, für Institute gilt eine Obergrenze von fünfzig Aufträgen. Bei der Suva angestellte Fachärzte dürfen mit einer Begutachtung beauftragt werden, wenn ihr Beschäftigungsgrad weniger als 30% beträgt und der Explorand damit einverstanden ist.
      • Sprachliche Anforderungen: Wir verlangen, dass der Gutachter aufgrund seiner Sprachkompetenz die der Begutachtung zu Grunde liegenden Dokumente versteht. Ist für die Untersuchung der Beizug eines Übersetzers notwendig, vermittelt die Suva auf Anfrage einen zertifizierten Dolmetscher und übernimmt dessen Kosten.
      • Terminanforderungen: Bei monodisziplinären Gutachten gilt ab Auftragserteilung und Aktenzustellung eine Bearbeitungszeit von drei Monaten, bei interdisziplinären Gutachten eine solche von sechs Monaten. Zwischen Untersuchung und Ablieferung des Gutachtens darf höchstens ein Monat verstreichen.

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