Erläuterungen zur Rentenbemessung und Integritätsentschädigung
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Beschreibung
Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt ist, haben Sie das Anrecht auf eine Rente. Folgende Faktoren bestimmen die Berechnung der Rente: Aus dem Invaliditätsgrad und dem Jahresverdienst wird die IV-Rente berechnet. Im Falle einer Vollinvalidität beträgt die Rente 80% des versicherten Verdienstes. Wenn es sich nicht um 100% Invalidität handelt, fällt die Rente dementsprechend niedriger aus. Unabhängig vom Invaliditätsgrad haben Sie als Verunglückter oder Verunglückte zusätzlich Anspruch auf eine Integritätsentschädigung, wenn Sie an einer dauernden und erheblichen Schädigung Ihrer körperlichen oder geistigen Integrität leiden. Dabei handelt es sich um eine einmalige Entschädigung.