Erläuterungen zur Rentenbemessung und Integritätsentschädigung

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      2264.D
      Infomittel
      Factsheet, PDF, 2 Seiten A4
      Ausgabe
      07.03.2024

      Beschreibung

      Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt ist, haben Sie das Anrecht auf eine Rente.

      Folgende Faktoren bestimmen die Berechnung der Rente:

      • Die Invalidität wird durch den Invaliditätsgrad bestimmt. Um diesen zu ermitteln, muss verglichen werden, wie Ihre Erwerbsfähigkeit vor und nach der Beeinträchtigung aussah und was Sie nach einer medizinischen Behandlung noch zu erwerben fähig wären. Dieses Einkommen wird wiederum mit dem Einkommen vor der Beeinträchtigung verglichen, um so Ihre IV-Rente zu berechnen. Ist zum Zeitpunkt der Rentenfestsetzung wegen Angewöhnung und Anpassung an die Unfallfolgen eine Zunahme Ihrer Erwerbsfähigkeit zu erwarten, stuft die IV die Rente im Voraus ab oder befristet sie.
      • Ausserdem spielt bei der Berechnung der Invalidenrente Ihr Jahresverdienst eine entscheidende Rolle. Damit ist das Gehalt gemeint, welches Sie als Verunfallte oder Verunfallte im Jahr vor dem Unfall bei einer oder mehreren Arbeitsstellen bezogen haben.

      Aus dem Invaliditätsgrad und dem Jahresverdienst wird die IV-Rente berechnet. Im Falle einer Vollinvalidität beträgt die Rente 80% des versicherten Verdienstes. Wenn es sich nicht um 100% Invalidität handelt, fällt die Rente dementsprechend niedriger aus.

      Unabhängig vom Invaliditätsgrad haben Sie als Verunglückter oder Verunglückte zusätzlich Anspruch auf eine Integritätsentschädigung, wenn Sie an einer dauernden und erheblichen Schädigung Ihrer körperlichen oder geistigen Integrität leiden. Dabei handelt es sich um eine einmalige Entschädigung.

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