Instandhaltung elektrischer Einrichtungen
Inhalt
Beschreibung
Nur wer die nötige Ausbildung hat, darf Arbeiten an elektrischen Einrichtungen, Geräten oder Installationen ausführen. Wichtig: Auf Schäden an Elektrohandwerkzeug (Beispiel Bohrmaschinen) achten. Unser Factsheet gibt einen klaren Überblick wer, an was arbeiten darf. Die neuste Überarbeitung hat ein zusätzliches Kapitel erhalten, welches die Zugangsberechtigung zu den elektrischen Einrichtungen regelt, z.B. mit einem Schliesssystem. Der Zugang per Schlüssel zu Schaltschränken ist ausschliesslich Sachverständigen (Elektrofachkraft) erlaubt. Lesen Sie in unserem Factsheet in kompakter Form auf was Sie unbedingt achten müssen. Dazu gibt es auch gesetzliche Grundlagen und Hinweise auf ergänzende Fachpublikationen der Suva.
