Merkblatt für Ärzte und Arbeitgeber; Kt. Solothurn: Arbeitsunfähigkeit

Inhalt

      Standard Variante
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      01.03.2018

      Beschreibung

      Werden Versicherte durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig, braucht es eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Ärztinnen, Arbeitgebern und Sozialversicherungen. In diesem Merkblatt für den Kanton Solothurn informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte und Definitionen, die es dabei zu beachten gilt:

      • Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit: Benützen Sie zu diesem Zweck die Leitlinie der Swiss Insurance Medicine (SIM, Link im Dokument)
      • Arbeitsunfähigkeitszeugnis: Verwenden Sie als Arzt oder Ärztin die Formulare des Formularsatzes der Swiss Insurance Medicine bzw. den Unfallschein. Den Link zu den Formularen finden Sie in diesem Dokument. Erfahren Sie zudem, welche Inhalte ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis aufweisen muss und welche nicht darin vorkommen dürfen. Informieren Sie sich ausserdem darüber, wann ein einfaches Arbeitsunfähigkeitszeugnis reicht und wann ein detailliertes notwendig ist. In plausiblen Fällen können Sie als Arzt oder Ärztin auch ein rückwirkendes Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausstellen, idealerweise wird das aber vermieden.
      • Fragestellungen aus dem Alltag: Ist der Arbeitnehmer überhaupt dazu verpflichtet, ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorzulegen? Muss der Arzt oder die Ärztin dem Arbeitgeber Auskünfte geben? Hier finden Sie die Antworten auf diese Fragen, die Krankheitsfällen auftauchen können.

      Informieren Sie sich weiter, was zu tun ist, wenn Zweifel an der Richtigkeit eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses bestehen. Weiter finden Sie Informationen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht der Ärzte und Ärztinnen.

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