Merkblatt für Ärzte und Arbeitgeber im Kt. Aargau: Arbeitsunfähigkeit

Inhalt

      Standard Variante
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      11.11.2019

      Beschreibung

      Werden Sie als Versicherte oder Versicherter durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig, braucht es eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Ärztinnen, Arbeitgebern und Sozialversicherungen. In diesem Merkblatt für den Kanton Aargau informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte und Definitionen, die es dabei zu beachten gilt:

      • Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit: Nützen Sie die Leitlinie der Swiss Insurance Medicine (SIM, Link im Dokument)
      • Arbeitsunfähigkeitszeugnis: Dieses sollten Arbeitnehmende nicht vor dem dritten Arbeitsunfähigkeitstag vorweisen müssen, um unnötige Arztkonsultationen zu vermeiden. Erfahren Sie ausserdem, welche Inhalte dieses Zeugnis enthalten muss.
      • Kontaktaufnahme mit dem Arzt oder der Ärztin: Sollten Sie als Arbeitgeber Zweifel am Arbeitsunfähigkeitszeugnis haben, können Sie jederzeit mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin Kontakt aufnehmen. Besonders wenn Arbeitnehmende an einem Schonarbeitsplatz weiterarbeiten könnten, ist eine Kontaktaufnahme sinnvoll.
      • Konsultation: In seltenen Fällen kann ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis auch ohne persönliche Beurteilung stattfinden, beispielswiese bei einer sehr kurzen Arbeitsunfähigkeit.

      Informieren Sie sich weiter, was zu tun ist, wenn Zweifel an der Richtigkeit eines Arbeitszeugnisses auftreten. Sie finden zudem Informationen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht der Ärzte und Ärztinnen.

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