Merkblatt für Ärzte und Arbeitgeber im Kt. Basel: Arbeitsunfähigkeit

Inhalt

      Standard Variante
      Infomittel
      Factsheets, PDF
      Ausgabe
      01.04.2018

      Beschreibung

      Werden Mitarbeitende durch einen Unfall oder eine Krankheit arbeitsunfähig, braucht es eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Arbeitgebern und Sozialversicherungen. In diesem Merkblatt für den Kanton Basel informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte und Definitionen, die es dabei zu beachten gilt:

      • Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit: Nützen Sie die Leitlinie der Swiss Insurance Medicine (SIM, Link im Dokument)
      • Arbeitsunfähigkeitszeugnis: Verwenden Sie als Arzt die Formulare des Formularsatzes der Swiss Insurance Medicine bzw. den Unfallschein. Den Link zu den Formularen finden Sie in diesem Dokument. Erfahren Sie zudem, welche Inhalte ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis aufweisen muss und welche Inhalte nicht darin vorkommen dürfen. Informieren Sie sich ausserdem darüber, wann ein einfaches Arbeitsunfähigkeitszeugnis reicht und wann ein detailliertes notwendig ist. In plausiblen Fällen können Sie als Arzt auch ein rückwirkendes Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausstellen, idealerweise wird das aber vermieden.
      • Unterlassene Konsultation: In seltenen Fällen kann ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis auch ohne persönliche Beurteilung stattfinden, beispielswiese bei einer sehr kurzen Arbeitsunfähigkeit.

      Informieren Sie sich weiter, was zu tun ist, wenn Zweifel an der Richtigkeit eines Arbeitsunfähigkeitszeugnisses auftreten. Weiter finden Sie Informationen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht der Ärzte.

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