ASA-Richtlinie (EKAS)
Inhalt
Beschreibung
Die ASA-Richtlinie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Artikel 11a Absätze 1 und 2 VUV. Sie formuliert zudem zielgruppenspezifische Anforderungen an das betriebliche Sicherheitssystem. Die Richtlinie regelt, wann ein Beizug zu erfolgen hat. Sie beschreibt dabei auch die Möglichkeit der Umsetzung der Beizugspflicht durch Anschluss an eine überbetriebliche ASA-Lösung. In den Anhängen werden unter anderem die für die Beizugspflicht massgebenden besonderen Gefährdungen und die typische Aufgaben der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit festgehalten.
