Einhaltung der Anforderungen beim Inverkehrbringen von Aufzügen

Inhalt

Standard Variante
Infomittel
Richtlinien und Gesetze, PDF
Ausgabe
14.09.2018

Beschreibung

Dieses Merkblatt richtet sich an Sie, wenn Sie ein Betreiber oder Montagebetrieb von Aufzügen sind. Es enthält Informationen über die geltenden gesetzlichen Anforderungen beim Inverkehrbringen. Diese sind für neue Aufzüge und für umgebaute oder modernisierte Aufzüge gültig.

  • Unter einem neuen Aufzug versteht man einen Aufzug, der in ein neues oder bestehendes Gebäude eingebaut wird. Sie dürfen neue Aufzüge nur in Verkehr bringen, wenn diese den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Aufzugsverordnung entsprechen.
  • Als Umbau oder Modernisierung gilt, wenn bei der Modifikation eines Aufzugs bestehende Bauteile oder Komponenten belassen werden.
  • Eine wesentliche Änderung liegt vor, sobald die vorgenommene Änderung für die Funktion und Sicherheit des Aufzugs von Bedeutung ist. Insbesondere betrifft dies:- die Erhöhung der Nenngeschwindigkeit- die Erhöhung der zu bewegenden Massen - oder die Änderung der Förderhöhe.
  • Welche Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen müssen Sie erfüllen?
  • Welche Meldepflicht besteht? Alle neu in Verkehr gebrachten Aufzüge sind innerhalb von 30 Tagen durch den Montagebetrieb an das EIA zu melden.
  • Das Verfahren bei Änderungen an bestehenden Aufzügen ist im Merkblatt grafisch dargestellt.

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