EKAS Richtlinie Asbest
Inhalt
Beschreibung
Die EKAS Richtlinie «Asbest» zeigt einen Weg auf, wie Arbeitgebende ihre Verpflichtung zur Verhütung von asbestbedingten Berufskrankheiten erfüllen können. Sie dient dem Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer Gesundheitsgefährdung durch Asbestfasern am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.
In der Schweiz ist die Verwendung von Asbest seit 1990 verboten (Übergangsfrist für einzelne Produkte bis 1994). Trotzdem trifft man heute noch vielerorts auf asbesthaltige Werkstoffe. Dabei handelt es sich um früher verwendete und eingebaute asbesthaltige Materialien. Diese kommen vor allem bei Rückbau- und Abbrucharbeiten sowie bei Umbau-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zum Vorschein.
