Sicherheitsnachweis für Böschungen und Baugrubensicherungen

Inhalt

Standard Variante
Bestellnummer
88317.D
Infomittel
Formular, PDF
Ausgabe
02.03.2026

Beschreibung

Dieses Formular ist ein Hilfsmittel für Planende, um einen Sicherheitsnachweis für Böschungen und Baugrubensicherungen zu erbringen und zu dokumentieren. 

Das Formular ist von einer Fachingenieurin bzw. einem Fachingenieur oder einer Geotechnikerin bzw. einem Geotechniker auszufüllen und zu unterzeichnen. Geben Sie den Sicherheitsnachweis anschliessend mit allen notwendigen Unterlagen den betroffenen Unternehmen ab. 

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) verlangt, dass Böschungsneigungen der Standfestigkeit des Baugrunds anzupassen sind. Können sich äussere Einflüsse wie starke Niederschläge, Tauwetter, Lasten oder Erschütterungen negativ auf die Tragfähigkeit auswirken, fordert die BauAV stabilisierende Massnahmen.

Wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft, ist für Böschungen zwingend ein Sicherheitsnachweis notwendig (Art. 76 Abs. 1 BauAV):

  • Die Böschung ist mehr als 4 m hoch (Aushubkote bis Terrainanschnitt).
  • Bei bindigem, standfestem Boden mit viel Kohäsion ist das Verhältnis zwischen der Senkrechten und Waagrechten (Tiefe und horizontale Breite der Böschung) grösser als 2 : 1 (Neigungswinkel > 63°).
  • Bei kiesigem Boden mit geringer oder keiner Kohäsion ist das Verhältnis zwischen der Senkrechten und Waagrechten (Tiefe und horizontale Breite der Böschung) grösser als 1 : 1 (Neigungswinkel > 45°).
  • Die Böschung wird voraussichtlich durch Fahrzeuge, Baumaschinen, Materialdepots usw. zusätzlich belastet.
  • Hangwasser ist zu erwarten.
  • Der Böschungsfuss befindet sich im Grundwasserbereich.

Weitere Informationen finden Sie in der Bauarbeitenverordnung.

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