Behandlungen in Österreich bei Unfällen und Berufskrankheiten
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Beschreibung
In Sachen Kostenübernahmen bei Unfällen und Berufskrankheiten hat die Schweiz mit der Europäischen Union (EU) ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen. Dieses gilt auch in der Europäischen Freihandelszone EFTA. Nebst der Schweiz zählen Island, Liechtenstein und Norwegen zu deren Mitgliedern. In Österreich läuft der Prozess bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit wie folgt: Wir empfehlen deshalb, vor Reisen ins Ausland eine Ferien- oder Reiseversicherung abzuschliessen, wenn Sie keine Zusatzversicherung haben. So verhindern Sie, dass Sie im Falle eines Falles Behandlungskosten teilweise selbst übernehmen müssen. Detaillierte Informationen finden Sie auf diesem Factsheet.