Behandlungen in Österreich bei Unfällen und Berufskrankheiten

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      3857.D
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      Ausgabe
      01.09.2022

      Beschreibung

      In Sachen Kostenübernahmen bei Unfällen und Berufskrankheiten hat die Schweiz mit der Europäischen Union (EU) ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen. Dieses gilt auch in der Europäischen Freihandelszone EFTA. Nebst der Schweiz zählen Island, Liechtenstein und Norwegen zu deren Mitgliedern.

      In Österreich läuft der Prozess bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit wie folgt:

      • Nach dem Eingang der Schadenmeldung überprüft die Suva den Fall.
      • Wenn der Fall anerkannt wird und eine medizinische Behandlung in Österreich stattfand, übermitteln wir der Gesundheitskasse die notwendige Kostenübernahmebestätigung.
      • Die Sachleistungen (gemäss den österreichischen Rechtsvorschriften) übernimmt die Gesundheitskasse des Bundeslandes, in dem Sie sich aufhalten oder Ihren Wohnsitz haben.
      • Die Spitäler, Ärzte, Apotheken und Therapie-Institute verrechnen die Leistungen nach dem Sozialtarif der österreichischen gesetzlichen Unfallversicherung.
      • Nur bei Kassenärzten und öffentlichen Spitälern kommen keine Kosten auf Sie zu. Nehmen Sie die Leistungen von Wahlärzten, Privatärzten oder Privatspitälern in Anspruch, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Zusatzversicherung in Verbindung zu setzen. Wenn Sie keine haben, geht die entstandene Differenz zu Ihren Lasten.

      Wir empfehlen deshalb, vor Reisen ins Ausland eine Ferien- oder Reiseversicherung abzuschliessen, wenn Sie keine Zusatzversicherung haben. So verhindern Sie, dass Sie im Falle eines Falles Behandlungskosten teilweise selbst übernehmen müssen.

      Detaillierte Informationen finden Sie auf diesem Factsheet.

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