Sie sind militärversichert?
Inhalt
Beschreibung
Als Rekrutierungszentren der Armee und Regionalzentren des Zivildienstes sind Sie daran interessiert, dass die Leistungsabrechnung mit der Militärversicherung bei Unfällen oder Krankheiten reibungslos verläuft. Um dies sicherzustellen, geben Sie neuen Rekrutinnen und Rekruten sowie Zivildienstleistenden bitte den Flyer "Sind Sie militärversichert?" (4528.D) ab. Bitte informieren Sie die neuen Rekrutinnen und Rekruten, dass im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit, dieser Flyer beim zuständigen Leistungserbringer (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Spitäler etc.) abgegeben werden soll. Bitte rechnen Sie Ihre Leistungen (analog Grundversicherung KVG) direkt mit der Militärversicherung ab. Wenden Sie dabei immer das Militärversicherungsgesetz (MVG) und den Medizinaltarif-Kommission UVG an. Das Militärversicherungsgesetz statuiert das Prinzip des Tiers payant (MVG 24) Mehr Informationen zur korrekten Leistungsabrechnung mit der Militärversicherung:
Wichtige Information für Rekrutierungszentren der Armee und Regionalzentren des Zivildienstes
Wichtige Information für Leistungserbringende














