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Allgemeine Geschäftsbedingungen Suva Präventionsberatung (PB)

Inhalt

      1. Kosten / Zahlungsmodalitäten

      Die Ausbildungen und die Instruktionen von Suva Präventionsberatung (PB) sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Bei ausschliesslichen Beratungsleistungen muss dem Produktepreis der aktuelle Mehrwertsteuersatz hinzugeschlagen werden.

      Die Suva erhebt Zuschläge für Samstags- (25%) / Sonntags- (50%) / Nacht- (25%) und Feiertagseinsätze (50%). Die Nachtzuschläge gelten bei Arbeitszeiten zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr. Allfällige Übernachtungsspesen werden separat verrechnet (nach effektivem Aufwand).

      Nach Beendigung des Auftrags erhält die Unternehmung eine Rechnung für die erbrachten Leistungen der Suva. Die Rechnung ist innerhalb der Frist von 30 Tagen zu bezahlen.

      2. Datenschutz

      Die Vertragsparteien verpflichten sich generell, während der Dauer dieses Vertrages sowie nach dessen Beendigung sämtliche Daten bzw. Informationen der anderen Vertragspartei, die sie in Erfüllung dieses Vertrages erhalten haben, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung dieses Vertrages zu benützen.

      3. Nutzungsrecht

      Die Suva erteilt der beratenen Unternehmung ein unbeschränktes, zeitlich unlimitiertes (firmeninternes) Nutzungsrecht an den während der Weiterbildung erarbeiteten Unterlagen. Das geistige Eigentum an den für die Weiterbildung konzipierten Schulungsunterlagen sowie weiterführenden Dokumenten zum Thema der Weiterbildung verbleibt vollumfänglich bei der Suva.

      4. Marketing

      Beide Vertragsparteien sind befugt, den Namen der anderen Vertragspartei zu Referenzzwecken (Eigenwerbung) zu benutzen, wenn die andere Vertragspartei ihre schriftliche Zustimmung dazu gibt. Die Eigenwerbung muss gegenüber der anderen Vertragspartei genau spezifiziert werden und darf nur im ausdrücklich genehmigten Rahmen erfolgen. In jedem Fall dürfen keine Auskünfte über den Vertragsinhalt gegeben werden.

      Das Angebot seitens der Suva besitzt eine Gültigkeit von zwei Monaten. Zusage und Umsetzung des jeweiligen Angebotes und die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Suva schriftlich (Briefpost oder E-Mail) mitgeteilt.

      Der Vertrag endet mit Abschluss des Auftrages.

      Beide Vertragsparteien können unter Einhaltung einer 4-wöchigen Mitteilungsfrist vom Vertrag zurücktreten. Dabei hat die beratene Unternehmung der Suva die noch ausstehenden Honorare der bereits durchgeführten Arbeiten zu bezahlen.

      Bei Absage/Verschiebung eines Moduls weniger als vier Wochen vor dem geplanten Termin wird 50% des vereinbarten Honorars für das Modul in Rechnung gestellt.

      6. Schlussbestimmungen

      Die vertraglichen Regelungen unterstehen schweizerischem Recht, als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten gilt Luzern.