Wann und wie müssen elektrische Arbeitsmittel geprüft werden?

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für sichere elektrische Arbeitsmittel. Sie sorgen dafür, dass diese regelmässig geprüft, instand- gehalten und korrekt dokumentiert werden.

Inhalt

Ihre Verantwortung als Arbeitgeber

Sie stellen sicher, dass Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen wirksam bleiben. Arbeitsmittel halten Sie nach Angaben des Herstellers instand. Das betrifft die mechanischen und die elektrischen Teile.

Prüfintervalle festlegen 

Sie legen fest, wie oft elektrische Arbeitsmittel geprüft werden. Grundlage sind die Angaben des Herstellers oder eine Risikobeurteilung. Berücksichtigen Sie den Einsatzort und die Nutzung. Geräte, die Hitze, Kälte oder korrosiven Stoffen ausgesetzt sind, prüfen Sie häufiger.  

Nach aussergewöhnlichen Ereignissen prüfen Sie das Arbeitsmittel zusätzlich. Das gilt zum Beispiel nach einem Sturz oder nach Feuchtigkeitseinwirkung. 

Sichtprüfung durchführen 

Die Sichtprüfung ist besonders wichtig. Sie erkennen damit beschädigte Gehäuse, defekte Kabel oder Stecker. Führen Sie die Sichtprüfung vor jedem Gebrauch durch. 

Für Elektrohandwerkzeuge unterstützt Sie die Checkliste «Elektrohandwerkzeuge» unter www.suva.ch/67092.d.

Stellen Sie Mängel fest, dann lassen Sie diese durch eine Elektrofachkraft beheben. Bei der Reparatur ist das Gerät elektrisch und mechanisch zu prüfen. Ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzen Sie das Gerät. 

Prüfungen dokumentieren 

Dokumentieren Sie jede Instandhaltung und jede Prüfung. Verwenden Sie Prüfplaketten oder eine elektronische Erfassung. Fehlen Angaben des Herstellers zur Wartung, können Sie die Guideline SNG 482638 als Orientierung nutzen. 

Spezielle Geräte 

Für medizinische Geräte oder Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen gelten zusätzliche Vorschriften. Beachten Sie die spezifischen Gesetze, Verordnungen, Normen und die Angaben des Herstellers.  

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