Kältearbeit: Risiken erkennen und Mitarbeitende schützen
Tiefe Temperaturen belasten Körper und Konzentration. Als Sicherheitsbeauftragte sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden auch bei Kälte sicher arbeiten können.
Inhalt
Kälte gefährdet Gesundheit und Sicherheit
Kälte kann die Gesundheit stark beeinträchtigen. Der Körper kann seine Temperatur nur begrenzt konstant halten. Bei längerer oder intensiver Kälteeinwirkung sinkt die Leistungsfähigkeit. Konzentration und Reaktionszeit nehmen ab. Das Unfallrisiko steigt.
Typische Folgen sind Zittern, Muskelversteifung und Durchblutungsstörungen. In schweren Fällen drohen Unterkühlung oder Erfrierungen. Ohne Schutz kann extreme Kälte lebensbedrohlich sein.
Wann spricht man von Kältearbeit
Kältearbeit liegt je nach Norm bei Temperaturen unterhalb von 10 bis 15 °C vor. Besondere Gefahren bestehen bei Temperaturen unter -12 °C. In diesem Bereich ist Alleinarbeit nicht erlaubt.
Beurteilen Sie die Situation immer ganzheitlich. Berücksichtigen Sie:
- Lufttemperatur
- Wind und gefühlte Temperatur
- Feuchtigkeit und Nässe
- Dauer des Einsatzes
- körperliche Belastung
- geeignete Kleidung
Legen Sie verbindliche Aufenthalts- und Aufwärmzeiten fest. Stellen Sie beheizte Pausenräume zur Verfügung.
Gesundheitliche Risiken
Kälte kann zu einer Unterkühlung des ganzen Körpers führen. Auch lokale Schäden wie Frostbeulen oder Erfrierungen sind möglich. Bestehende Erkrankungen können sich verschlechtern. Dazu gehören Herz-Kreislauf-, Atemwegs-, Stoffwechsel- oder rheumatische Erkrankungen.
Achten Sie besonders auf schwangere Arbeitnehmerinnen, Jugendliche und Personen mit Vorerkrankungen oder regelmässiger Medikamenteneinnahme.
Präventionsprinzip
Technische Massnahmen
- Schutz vor Wind und Nässe
- isolierte und sichere Arbeitsmittel
- bei Bedarf Wärmeeinrichtungen
Organisatorische Massnahmen
- Einsätze bei Kälte sorgfältig planen
- Einsatzdauer begrenzen
- regelmässige Aufwärmpausen festlegen
- Alleinarbeit bei grosser Kälte ausschliessen
- Notfallorganisation sicherstellen
Personenbezogene Massnahmen
- geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen
- trockene Wechselkleidung bereitstellen
- neue Mitarbeitende schrittweise an Kälte gewöhnen
- Mitarbeitende schulen und sensibilisieren
Das Ziel ist klar: Sie verhindern Kälteschäden und sorgen für sichere Arbeitsbedingungen.
Meldung von Erkrankungen und Unfällen
Kältebedingte Erkrankungen und Unfälle melden Sie der UVG-Versicherung Ihres Betriebes.