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22. Februar 2022 | Medienmitteilung

Rüüdigi Fasnacht mit rüüdigem Lärm – wie das Gehör schützen?

Eine gefühlte Ewigkeit ist vergangen ohne die «fünfte Jahreszeit» oder die «drey scheenschte Dääg em Johr». Doch dieses Jahr findet die Fasnacht wieder statt. Mit den Guggenmusiken zieht auch der Lärm mit ans grosse Fest. Mit ein paar wenigen Vorkehrungen lässt sich eine Gehörschädigung vermeiden.

Inhalt

      Nach mehr als zwei Jahren pandemie-bedingter Entbehrung startet für viele Fasnacht-Begeisterte endlich wieder der Höhepunkt des Jahres. Doch die «fünfte Jahreszeit» oder die «drey scheenschte Dääg em Johr», wie man die Fasnacht auch noch nennt, können schnell zum Gehör-Albtraum werden.

      Nach starker Lärmbelastung droht Gehörstörung

      Bei Auftritten von Guggenmusiken können grosse Lärmbelastungen entstehen. Wird es dem Gehör zu viel, reagiert es mit einer Störung der Hörfunktion. Das kann zum Beispiel ein anhaltendes Pfeifen oder Brummen im Ohr sein. «Ein permanent störendes Geräusch im Ohr kann sehr belastend für die betroffene Person sein. Verschwindet das störende Geräusch im Ohr nicht nach 24 Stunden, sollte man eine ärztliche Abklärung machen. Starker Lärm kann jedoch nicht nur zu solchen Gehörstörungen, sondern auch zu Hörschäden wie zum Beispiel Schwerhörigkeit führen», erklärt Helmut Karrasch, Akustikexperte der Suva.

      Ab Schallpegel 85 Dezibel wird es gefährlich

      Eine Guggenmusik erreicht in einer Altstadt mit engen Gassen schnell einen Schallpegel von 95 Dezibel. In geschlossenen Lokalen werden gar Werte bis zu 105 Dezibel erreicht – das ist mehr, als in einer Disco erlaubt ist oder so laut wie ein Presslufthammer. «Bei solchen Schallpegeln während mehr als 30 Minuten empfehlen wir dringend einen Gehörschutz», sagt Karrasch. Das Gehör von Kindern und Tieren reagiert noch empfindlicher auf grosse Lärmbelastung. «Bei Kindern oder Haustieren kann Lärm zusätzlich zu einer Stressreaktion führen, deshalb sollten Kinder an der Fasnacht zum vornherein einen Gehörschutz tragen, auch wenn es nicht permanent laut ist. Und Haustiere quartiert man am besten für diese Zeit an einen ruhigeren Ort aus», empfiehlt Karrasch.

      So schützen Sie Ihr Gehör:

      • Verwenden Sie ein Gehörschutzmittel (Ohrenstöpsel, Pamir etc.), wenn der Lärm so laut ist, dass Sie sich nicht mehr normal unterhalten können.
      • Halten Sie Distanz zu lauten Schallquellen (Lautsprechern, Blasinstrumenten).
      • Legen Sie bewusst Lärmpausen ein, in denen sich das Gehör erholen kann.
      • Falls Sie nach lautem Lärm ein Druckgefühl im Ohr oder einen dumpfen Höreindruck verspüren oder gar anhaltende Ohrgeräusche feststellen, sollten Sie dem Gehör dringend Ruhe gönnen.
      • Wenn die Symptome nach 24 Stunden nicht abgeklungen sind, ist es ratsam, einen Ohrenarzt aufzusuchen. 

      Im Rahmen ihres Präventionsauftrages bietet die Suva eine breite Gehörschutz-Palette unter www.sapros.ch  an.

      Medienkontakt

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      Natascha Obermayr
      Mediensprecherin Freizeitsicherheit

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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