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30. Juli 2019 | Medienmitteilung

1. August: Tipps für ein gefahrenloses Feuerwerk

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva haben die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen zusammengestellt, um den Nationalfeiertag ohne erhöhte Gefährdung geniessen zu können. Denn das Zünden von Feuerwerk ist nicht ungefährlich: Um den 1. August herum verletzten sich jeweils mindestens 105 Personen mit Feuerwerkskörpern.

Inhalt

      Um die Tage des 1. August verletzen sich in der Schweiz jeweils mindestens 105 Personen mit Feuerwerkskörpern. Nicht eingerechnet sind Unfälle von Kindern, da es dazu keine Zahlen gibt.

      Feuerwerke sind in der Schweiz in vier Kategorien mit unterschiedlichen Gefährdungspotenzialen unterteilt. Wer Feuerwerk zündet, sollte sich bereits beim Kauf vom Verkaufspersonal darüber instruieren lassen und die Gebrauchsanleitung lesen. Selbstgebasteltes Feuerwerk führt immer wieder zu Unfällen. Deshalb wird generell davon abgeraten, selber Feuerwerk herzustellen.

      So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Ursache für Unfälle ist hauptsächlich unachtsames und fahrlässiges Verhalten. Um Brände oder Verletzungen zu vermeiden, sind folgende Empfehlungen zu beachten.

      Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk

      • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie diese.
      • Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.
      • Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
      • Schliessen Sie an bekannten Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
      • Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Erklären Sie Kindern altersgerecht den richtigen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie diese.
      • Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach zehn Minuten nähern. Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche sind gefährlich.
      • Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
      • Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen.
      • Rauchen Sie nie in der Nähe eines Feuerwerks.
      • Beachten Sie unbedingt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote. Eine schweizweite Übersicht ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.
      1. August Feuerwerkskörper
      1. August Feuerwerk

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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