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19. Dezember 2022 | von Stefanie Egli

Unfälle im Wintersport - wie bin ich versichert?

Stehen Sie beim Wintersport auf waghalsige Aktionen und Adrenalin? Warum Sie damit nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch finanzielle Engpässe riskieren, lesen Sie hier.

Inhalt

Kurz und bündig

  • Unfälle auf der Piste deckt die Nichtberufsunfallversicherung
  • Bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, werden die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert.
  • Es wird zwischen absoluten und relativen Wagnissen unterschieden.
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Wer neben der Piste ein grosses Risiko eingeht, muss damit rechnen, dass die Suva bei einem Unfall weniger bezahlt.

Sie fahren gerne Ski oder Snowboard und arbeiten mehr als acht Sunden pro Woche? Dann sind sie automatisch gegen Unfälle auf der Skipiste versichert und die Nichtberufsunfallversicherung übernimmt bei einem Unfall die Taggelder (Lohnfortzahlung). Personen, die nicht arbeiten, sind über die Krankenkasse für die Unfallfolgen auf der Skipiste versichert.

Doch aufgepasst: Wer eine risikoreiche Sportart ausübt und entweder keine Sicherheitsmassnahmen trifft oder keine treffen kann, geht ein Wagnis ein. Dadurch riskieren Versicherte nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch, dass die Nichtberufsunfallversicherung weniger bezahlt. Die Heilkosten wie Spitalrechnungen und Medikamente bezahlt die Suva zwar in jedem Fall. Geldleistungen wie Taggelder und Invalidenrente können jedoch massiv gekürzt oder gar gestrichen werden. Neben den körperlichen Verletzungen kann nach einem Unfall also auch der finanzielle Verlust schmerzen.

Gefährliche Sportarten - Wagnisse

Wir erklären im Video, wann im Sport ein Wagnis eingegangen wird und was die Konsequenzen sind.

Snowboarder Lawine Facebook

Veranlasst hat die Kürzungen der Bund als Gesetzgeber (Art. 39 UVG und Art. 50 UVV ). Die Begründung: Die grosse Mehrheit der Versicherten soll nicht für einige wenige Personen aufkommen müssen, die ausserordentlich viel riskieren.

Das Gesetz unterscheidet zwischen absoluten und relativen Wagnissen.

Absolute Wagnisse

Als absolutes Wagnis gilt eine Handlung dann, wenn die damit verbundenen Gefahren nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert werden können oder wenn sie unsinnig oder verwerflich erscheint.

Ein Beispiel für ein absolutes Wagnis: Gregor K. nimmt in den französischen Alpen an einem Speedskiing-Rennen teil. Dabei werden Geschwindigkeiten von über 200 Kilometern pro Stunde erreicht. Gregor K. stürzt und trägt schwere Rückenverletzungen davon.

Der Entscheid der Suva: Die Sportart Speedskiing gilt als absolutes Wagnis. Sie hat keinen schützenswerten Charakter, da das gesellschaftliche Interesse für die Ausübung der Sportart fehlt und sie nur von einer kleinen Minderheit betrieben wird. Ausserdem können die Gefahren nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Die Suva kürzt die Geldleistungen von Gregor K. um 50 Prozent.

Ein absolutes Wagnis im Schneesport ist Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten sowie Speedflying.

Relative Wagnisse

Bei einem relativen Wagnis können die Gefahren von der handelnden Person auf ein vernünftiges Mass reduziert werden. Verunglückt eine versicherte Person beim Ausüben einer Sportart, die als relatives Wagnis gilt, überprüft die Suva, ob sie angemessene Sicherheitsmassnahmen getroffen hat. Ist dem nicht so, kürzt sie die Geldleistungen der betreffenden Person.

Ein Beispiel für ein relatives Wagnis: Die Versicherte Marianne G. will mit drei Begleitern abseits der Piste in ein Couloir, eine von Felsen begrenzte Rinne, fahren. Um dahin zu gelangen, unterfährt die Gruppe eine Seilabsperrung. Marianne fährt als erste auf die sehr steile Strecke. Nach einer kurzen Rutschpartie löst jemand von der Gruppe eine grosse Schneebrettlawine aus. Marianne wird davon erfasst und verletzt sich am Arm.

Der Entscheid der Suva: Am Unfalltag hatten im Skigebiet diverse Tafeln auf die erhebliche Lawinengefahr aufmerksam gemacht. Ausserdem unterfuhr die Versicherte mit ihren Begleitern eine Absperrung. Marianne G. hat somit mehrere Warnungen missachtet hat und erhält von der Suva nur einen Teil der Geldleistungen.

Freeriden abseits der Piste bei schwerwiegender Missachtung der sportüblichen Regeln und Vorsichtsgebote gilt somit als relatives Wagnis.

Verweigerung von Geldleistungen

In besonders schweren Fällen von Wagnissen können die Geldleistungen ganz verweigert werden. Als besonders schwerer Fall würde beispielsweise folgende Handlung eingestuft werden: Eine versicherte Person begibt sich im Alleingang auf eine sehr schwierige Bergtour. Dies, obwohl der Wetterbericht schlechtes Wetter vorhergesagt hat und erfahrene Bergsteiger davon abgeraten haben, die Tour durchzuführen.

Wissen Sie, dass bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Versicherungsleistungen gekürzt werden?

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Wer im Freizeitsport den Nervenkitzel sucht, sollte wissen, wann Versicherungsleistungen unter Umständen gekürzt werden. Das Wichtigste rund um sogenannte Wagnisse finden Sie hier.
Wagnisse und Versicherungsschutz

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