Anhörung zu den Änderungen des Prämientarifs der Suva

Inhalt

Im Prämientarif der Suva sollen per 1. Januar 2028 einige Bestimmungen angepasst werden. Dies betrifft namentlich die Kollektivierung von Jugendunfällen nach dem neuen Art. 8 Abs. 3 UVG sowie eine Spezialregelung bei den Betriebsübernahmen.

Die geplanten Änderungen wollen wir Ihnen im Sinne von Art. 60 UVG zur Stellungnahme unterbreiten.

Wir laden Sie dazu ein, uns Ihre Stellungnahme bis Freitag, 11. September 2026 auf unserer Webseite, via E-Mail oder Briefpost zukommen zu lassen. Dabei bitten wir Sie, pro Verband nur eine Stellungnahme abzugeben. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nicht zu anderen Zwecken verwendet (Datenschutzrichtlinie). Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

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