EKAS Richtlinie Asbest – die Regeln für mehr Arbeitssicherheit
Inhalt
Beschreibung
Das Asbestverbot in der Schweiz wurde 1990 erlassen. Zu spät. Denn zu jenem Zeitpunkt war das gesundheitsgefährdende Material bereits in riesigen Mengen verbaut worden. Noch heute findet man es in Wandverputzen, Bodenbelägen, Kachelkleber, Fensterkitt und anderen Baustoffen. Aus diesem Grund ist bei Sanierungsarbeiten an Gebäuden aus der Zeit vor dem Verbot immer grösste Vorsicht angebracht. Damit Sie die Regeln im Umgang mit asbesthaltigen Materialien kennen, laden Sie hier die Richtlinie EKAS herunter. Sie definiert das Vorgehen bei der Gefahrenermittlung, die Planung und wie Sie Asbest entsorgen. Damit Sie den Schutz am Arbeitsplatz gewährleisten können, finden Sie im Regelwerk Vorgaben: Machen Sie sich mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut, und klären Sie Ihre Mitarbeitenden gut über die Gefahren von Asbest auf. Nur dann verfügen sie über das notwendige Wissen, um sich mit der gebotenen Wachsamkeit ans Werk zu machen. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch auf unserer Internetseite Asbest.