Der Sägereimitarbeiter wollte die letzte Fuhre Trämel (Baumstämme bis maximal 6 Meter Länge) aus einem Holzschlag in die Sägerei transportieren. Dafür verwendete er einen Traktor mit Kran und Anhänger. Während des Beladens stand das Fahrzeug auf einer Waldstrasse, die ein starkes Quergefälle hangabwärts aufwies. Dadurch hatte das Fahrzeug, in Fahrtrichtung gesehen, eine starke Linksneigung.
Die Arbeit schien gut aufzugehen: Der letzte Trämel, ca. 1 Kubikmeter gross, fand gerade noch Platz auf der Ladung. Obwohl der Stamm über der Höhe der seitlichen Stützen (Rungenhöhe) zu liegen kam, schien er in genügend stabiler Lage zu sein. Der Mitarbeiter sicherte die Ladung in der Mitte des Anhängers mit einem ausreichend starken Zurrgurt.
Als er mit seinem Fahrzeug talabwärts Richtung Sägerei fuhr, schien alles in bester Ordnung. Die Ladung verhielt sich ruhig.
Auf dem Abladeplatz der Sägerei neigte sich das Fahrzeug geländebedingt leicht nach rechts. Als der Mitarbeiter sich nun auf die rechte Seite des Anhängers begab, um den Zurrgurt zu lösen, bemerkte er nicht, dass der oberste Stamm wegen der Schräglage nur noch durch den Zurrgurt auf der Ladung gehalten wurde. Beim Lösen des Gurts kam der Trämel unverzüglich ins Rollen. Er stürzte auf den Mitarbeiter und verletzte ihn tödlich.
Die Unfallabklärung ergab, dass der Anhänger in Bezug zur Rungenhöhe überladen war. Beim Abladen sicherte der Sägereimitarbeiter den instabilen obersten Stamm nicht, bevor er den Zurrgurt löste.
Arbeitgeber und Vorgesetzte
Mitarbeitende
Transport und Lagerung , Art. 41 VUV
Sicherung von Kurzholz auf Strassenfahrzeugen