Formular: Schadenmeldung UVG
Inhalt
Beschreibung
Unfälle oder ein Verdacht auf Berufskrankheit sollten Sie immer so rasch wie möglich melden. Hier gilt: Angestellte wenden sich in diesen Fällen an ihre Vorgesetzten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber melden Unfälle oder Berufskrankheiten der Suva. Wenn Sie einen Schadenfall melden, achten Sie darauf, dass Ihre Angaben vollständig sind. Damit unterstützen Sie uns dabei, die verunfallte Person gezielter und umfassender zu betreuen. Nutzen Sie dafür das Formular, das Ihnen hier als Download zur Verfügung steht, und füllen Sie es so detailliert wie möglich aus. Als Alternative können Sie über unser Online-Tool SunetLight ebenfalls einfach und effizient einen Unfall melden. Bitte beachten Sie, dass Unfälle, bei denen die Betroffenen nicht oder maximal drei Tage arbeitsunfähig sind, als Bagatellunfälle gelten. Melden Sie solche Unfälle über das Formular «Bagatellunfall-Meldung». Für eine einfachere und effizientere Abwicklung von Schadenmeldungen haben wir verschiedene digitale Angebote entwickelt. Informieren Sie sich auf unserer Seite «Schadenmeldung» über die Möglichkeiten.