Unfall – was tun? Informationen für Arbeitslose

Inhalt

      Unfall - was tun? Informationen für Arbeitslose
      Bestellnummer
      2477.D
      Infomittel
      Informationsschrift, PDF, 4 Seiten, A5
      Ausgabe
      01.07.2013

      Beschreibung

      Sie sind arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert.

      Was müssen Sie nach einem Unfall tun?

      • Melden Sie Ihren Unfall innerhalb von zwei Tagen bei Ihrer Arbeitslosenkasse sowie Ihrem zuständigen Berater oder Ihrer Beraterin im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
      • Bei Teilnahme in einer Übungsfirma, an einem Programm zur vorübergehenden Beschäftigung oder an einem Motivations-Semester ist auch der Organisator oder Kursveranstalter zu informieren.
      • Wichtig: Je schneller Sie Ihren Unfall melden, desto früher erhalten Sie die Leistungen der Suva.
      • Was erhalten Sie nach der Unfallmeldung? Die Arbeitslosenkasse stellt Ihnen nach Erhalt der Unfallmeldung bei Bedarf einen Unfallschein zu. Diesen nehmen Sie zu jedem Arztbesuch mit. Ihr Arzt bestätigt darin Ihre Arbeitsunfähigkeit.
      • Wichtig: Senden Sie den Unfallschein nach Abschluss der Behandlung möglichst rasch der Suva.
      • Bei längerer Arbeitsunfähigkeit senden Sie der Suva monatlich eine Kopie für die Taggeldabrechnung.

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