EU-Konformitätserklärung für PSAgA – Beispiel
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Beschreibung
Eine Konformitätserklärung ist ein Reisepass, der Ihrem Produkt den Marktzugang zur Schweiz, zur EU und zum EWR öffnet. Doch wie sieht ein solcher Nachweis für eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) aus? Als Hersteller oder Inverkehrbringer stehen Sie in der Pflicht, sichere Produkte zu entwickeln und zu verkaufen. Wurde Ihre PSAgA von einer notifizierten Stelle geprüft, belegen Sie dies mit einer Konformitätserklärung. Dieser Nachweis ist zentral für einen erfolgreichen Markteintritt und enthält unter anderem Angaben zu Ihrer Firma, zu den Normen, zur Notifizerungsstelle und zur Baumusterprüfung. Zudem müssen Sie die Erklärung in die Sprachen der jeweiligen Lieferländer übersetzen. Damit Sie eine EU-Konformitätserklärung korrekt ausstellen können, finden Sie in unserer Publikation: Die Anleitung in unserem Factsheet richtet sich nach den Vorgaben der schweizerischen bzw. europäischen Verordnung über die Sicherheit Persönlicher Schutzausrüstungen. Für erweiterte Informationen zum Thema besuchen Sie unsere Seite Produktzertifizierungen.