Vorgehen zum Erreichen der CE-Konformität von Maschinen und PSAgA

Inhalt

      Vorgehen zum Erreichen der CE-Konformität von Maschinen, unvollständigen Maschinen und persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
      Bestellnummer
      CE08-18.D
      Infomittel
      Informationsschrift, PDF, 9 Seiten, A4
      Ausgabe
      05.02.2018

      Beschreibung

      Während der Entwicklung technischer Produkte ergeben sich vielfach Fragen zu den Bestimmungen, Normen oder Regeln der Technik. Da ist es zentral, dass Sie bereits während des Herstellungsprozesses – und nicht erst nach Fertigstellung Ihres Produkts – auf die gesetzlichen Vorgaben reagieren können.

      Hier setzt unser Factsheet an. Es zeigt Ihnen, worauf Sie beim Bau von Maschinen, unvollständigen Maschinen und persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz achten sollten. Der Weg zur Konformität erfolgt meist nach einem einheitlichen Raster.

      Dieser umfasst sechs Schritte:

      • Sichten der relevanten Vorschriften
      • Bau nach den grundlegenden Anforderungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
      • Technische Unterlagen
      • Konformitätsbewertung
      • Konformitätserklärung
      • CE-Kennzeichnung

      In unserem Informationsblatt finden Sie mehrere Tabellen. Sie beschreiben das Vorgehen beim Bau von:

      • Maschinen gemäss Maschinenrichtlinie
      • unvollständigen Maschinen gemäss Maschinenrichtlinie
      • Maschinen mit zusätzlicher Berücksichtigung der Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit
      • PSAgA gemäss Verordnung über Persönliche Schutzausrüstungen

      In jeder Tabelle gehen wir auf die sechs Vorgehensschritte ein, indem wir die geforderte Tätigkeit formulieren, die geltenden Bestimmungen aufführen und Sie auf unterstützende Dokumente mit den entsprechenden Bestellnummern hinweisen.

      Für weitere Informationen zur Konformität von Maschinen besuchen Sie unsere Seite Produktzertifizierung.

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