UV-Schutzmassnahmen: Prävention von hellem Hautkrebs

Inhalt

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      Sonnenschutz auf der Baustelle
      Infomittel
      Videos, MP4
      Ausgabe
      24.03.2023

      Beschreibung

      In der Schweiz erkranken jedes Jahr rund 1000 Menschen berufsbedingt an hellem Hautkrebs. Besonders gefährdet sind Personen, die im Freien arbeiten und der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind. Wer über Jahre im Beruf ungeschützt UV-Strahlung im Freien ausgesetzt war, hat ein vielfach höheres Risiko, an hellem Hautkrebs zu erkranken, als Personen, die in Gebäuden arbeiten.

      Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind Sie deshalb gesetzlich verpflichtet, die notwendigen UV-Schutzmassnahmen für Ihre Mitarbeitenden zu treffen, um Hautkrebserkrankungen vorzubeugen. Unser Video erklärt, was zu tun ist.

      Massnahmen sind zum Beispiel:

      • Arbeitszeiten so einrichten, dass die stärksten UV-Belastungen vermieden werden.
      • Arbeitsplätze mit Sonnenschirm, Schutzzelt oder Sonnensegel beschatten.
      • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit Hut oder Helm mit Nackenschutz und Stirnblende, Sonnenbrille und geeignete Kleidung tragen und Sonnencreme benutzen.

      Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie wiederum verpflichtet, den Ihnen zur Verfügung stehenden Sonnenschutz korrekt anzuwenden.

      Besonders gefährdet und zu schützen sind:

      • Gesicht
      • Kopf
      • Nacken
      • Ohren

      Die Suva überprüft das Einhalten der Sonnenschutzmassnahmen im Rahmen ihrer Kontrollen.

      Bei hellem Hautkrebs kann es sich um eine Berufserkrankung handeln. Melden Sie deshalb solche Erkrankungen der Suva, wenn die betroffene Person langjährig im Freien berufstätig war.

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