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Personalverleih: Mehr Sicherheit bei der Temporärarbeit

Temporärmitarbeitende haben am Arbeitsplatz oft ein erhöhtes Unfallrisiko. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn sie neu in einem Betrieb arbeiten. Hier erfahren Sie, wie Sie als Personalverleihende, Einsatzbetrieb und temporär Beschäftigte die Arbeitssicherheit erhöhen und so die Zahl der Unfälle reduzieren.

Inhalt

Kurz und bündig

Temporärmitarbeitende haben ein hohes Unfallrisiko. Besonders in der Baubranche. Um Unfälle zu reduzieren und die Arbeitssicherheit zu erhöhen, sind alle Beteiligten gefordert:

  • Verleihbetriebe vermitteln nur Personen, die alle notwendigen Anforderungen erfüllen, deshalb sind Auftrag und Anforderungen immer schriftlich und präzise festzuhalten.
  • Einsatzbetriebe übernehmen für temporäres Personal die gleiche Verantwortung wie für eigene Mitarbeitende.
  • Temporärmitarbeitende werden analog neuen Mitarbeitenden stets sorgfältig eingearbeitet und angeleitet.
  • Temporärmitarbeitende kennen und beachten die Weisungen des Einsatzbetriebs und sagen STOPP, wenn lebenswichtige Regeln verletzt werden.

Drei Partner mit unterschiedlicher Verantwortung

Temporärmitarbeitende haben ein höheres Unfallrisiko als der Durchschnitt der Suva-Versicherten. Besonders im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Und sie haben längere Ausfallzeiten. Das muss sich ändern. Dazu sind alle Beteiligten gefordert: Sie als Verleihbetriebe. Sie als Einsatzbetriebe. Und Sie als Temporärmitarbeitende.

Welche gesetzlichen Pflichten Sie haben und wie Sie sich vor Schäden und Unfällen schützen, erfahren Sie hier. Nutzen Sie dazu auch die Branchenlösung.

 

Dreieckskonstellation

Weil Personalverleih und Einsatzbetrieb die üblichen Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen, teilen sich jeweils zwei Arbeitgebende die Rechte und Pflichten. Zusammen mit den Temporärmitarbeitenden sind daher immer drei Parteien beteiligt.

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Personalverleih

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  1. Detaillierte Mitarbeiterprofile pflegen: Nehmen Sie das Profil von temporären Mitarbeitenden detailliert auf – Ausbildungen, Arbeitserfahrungen, Ausweise (z. B. für Arbeiten mit besonderen Gefahren).
  2. Detaillierte Einsatzanforderungen: Nehmen Sie das Stellenprofil des Einsatzbetriebs detailliert auf – geforderte Ausbildungen, geforderte Erfahrungen, geforderte Ausweise (z. B. für Arbeiten mit besonderen Gefahren).
  3. Klare Auftragsbeschreibung für Temporärmitarbeitende: Informieren Sie Temporärmitarbeitende vor ihrem Einsatz gezielt darüber, was sie im Einsatzbetrieb erwartet.
  4. Grundwissen Arbeitssicherheit vermitteln: Schulen Sie Temporärmitarbeitende, damit sie die lebenswichtigen Regeln und die betriebsinternen Regeln kennen. Werden Regeln nicht eingehalten, gilt auch für Temporärmitarbeitende STOPP bei Gefahr.
  5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) definieren: Legen Sie zusammen mit dem Einsatzbetrieb und den Temporärmitarbeitenden die korrekte PSA fest. Und definieren Sie, wer den Temporärmitarbeitenden die PSA kostenlos zur Verfügung stellt.

Einsatzbetriebe

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  1. Genaue Auftragsbeschreibung: Definieren Sie exakt zu erledigenden Aufgaben sowie auszuführende Tätigkeiten und informieren Sie Personalverleihende schriftlich darüber.
  2. Ausbildungsnachweise kontrollieren: Verlangen Sie von Personalverleihenden schriftlich das Kurzprofil der Temporärmitarbeitenden – inkl. Ausbildungsnachweisen, Erfahrungen der letzten zwei bis drei Jahre, Ausweise (z. B. für Arbeiten mit besonderen Gefahren).
  3. Genügend Zeit für die Einführung nehmen: Führen Sie Temporärmitarbeitende gut ein, z. B. Tagesablauf, Erwartungen, Ziele, Notfallkonzept etc.
  4. Fordern Sie von Temporärmitarbeitenden «Stopp!» bei Gefahr: Fordern Sie das Einhalten der lebenswichtigen Regeln. Und fordern Sie Temporärmitarbeitende auf, STOPP zu sagen, wenn eine der Regeln verletzt wird.
  5. Temporärmitarbeitende ins Team integrieren: Kurzum, behandeln Sie Temporärmitarbeitende genau so wie eigene Mitarbeitende (VUV Art. 10 Personalverleih) und wie hier in den Punkten 2–4 beschrieben.

Temporärmitarbeitende

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  1. Offene Kommunikation mit Personalverleihenden: Geben Sie beim Gespräch mit Personalverleihenden die wichtigen und richtigen Informationen weiter.
  2. Vermeiden sie Überforderung: Sagen Sie STOPP, wenn Sie die Anforderungen nicht erfüllen. Informieren Sie Ihren Verleihbetrieb über Tätigkeiten, die Sie nicht beherrschen oder nicht kennen. Nehmen Sie nur Tätigkeiten an, die Ihren Fähigkeiten entsprechen.
  3. Erwartungen klären: Fragen Sie im Einsatzbetrieb nach, was von Ihnen erwartet wird. Klären Sie bereits vor dem Einsatz Erwartungen zur Qualität und Quantität.
  4. Klarer Notfallplan: Informieren Sie sich, wie Sie sich im Notfall verhalten müssen. Lassen Sie sich im Einsatzbetrieb das Notfallkonzept zeigen und informieren Sie sich über den Standort der Notfallapotheke. Nutzen Sie die Notfallapotheke, wenn Sie sich verletzen oder wenn Sie erste Hilfe leisten.
  5. STOPP sagen gilt für alle: Sagen Sie STOPP, wenn eine lebenswichtige Regel verletzt wird. Fordern Sie Instruktionen, wenn Sie etwas nicht können, etwas nicht wissen, die Arbeitsmittel nicht kennen oder nicht dafür ausgebildet sind (z. B. für Arbeiten mit besonderen Gefahren).

Downloads und Bestellungen

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Lernprogramm lebenswichtige Regeln: Temporärangestellte
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