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Tipps zum Durchsetzen einer PSA-Tragepflicht

Das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung kann unter Umständen mühsam sein. Weil es trotzdem notwendig ist, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, braucht es manchmal eine PSA-Pflicht. Deren Einführung ist jedoch kein Selbstläufer und kann auf Widerstand stossen. Wir verraten Ihnen die Erfolgsfaktoren.

Inhalt

Kurz und bündig

Mit dem Einführen einer PSA-Tragepflicht nehmen Sie Ihre Verantwortung für den Schutz Ihrer Mitarbeitenden wahr. Beachten Sie jedoch ein paar Grundregeln, um diese Einführung zum Erfolg zu machen:

  • Führen Sie Kontrollen durch. Planen Sie sie sorgfältig, denn niemand wird gern kontrolliert.
  • Ermahnen Sie fehlbare Mitarbeitende, aber denken Sie daran: Motivieren ist besser als bestrafen.
  • Sanktionen sind erst die letzte Massnahme. Manchmal sind sie aber notwendig, wenn Mitarbeitende sich uneinsichtig zeigen.

An obligatorische PSA muss man sich erst gewöhnen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein Tragobligatorium für Persönliche Schutzausrüstung einführen, ist es eine gute Idee, die Tragdisziplin im ersten Monat etwas öfter zu kontrollieren.

Ohne Kontrollen geht es nicht

Wenn eine Geschäftsleitung beschliesst, dass in Zukunft das PSA-Tragen Pflicht sein wird, bekennt sie sich zum konsequenten Schutz ihrer Mitarbeitenden. Und indem sie Kontrollen anordnet, macht sie klar, dass sie es mit dem Obligatorium auch ernst meint. Erheben Sie die aktuelle Situation im Betrieb (Ist-Zustand) und legen Sie gegenüber den Mitarbeitenden dar, welche Ziele Sie bezüglich PSA erreichen wollen (Soll-Zustand).

Manche Kontrollen werden von den Mitarbeitenden gut akzeptiert – zum Beispiel solche beim Materialeingang oder bei der Qualitätssicherung. Kontrollieren Sie hingegen das Arbeitsverhalten der oder des Einzelnen, werden Sie oft auf ablehnende Reaktionen stossen. Bereiten Sie Kontrollen dieser Art deshalb sorgfältig vor. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden im Voraus darüber, weshalb diese Kontrollen gemacht werden, wie sie ablaufen und welche Kriterien zur Anwendung kommen. So werden sie die Kontrollen deutlich besser aufnehmen.

Lassen Sie die Kontrollen an mehreren zufällig ausgewählten Tagen von den direkten Vorgesetzten durchführen und halten Sie die Ergebnisse in geeigneter Form fest.

Erst einmal nur ermahnen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb das Tragen von PSA obligatorisch machen, sollten Sie die Tragdisziplin im ersten Monat etwas öfter kontrollieren. Falls Sie auf fehlbare Mitarbeitende treffen, erinnern Sie sie daran, dass neu eine PSA-Tragepflicht gilt. Beginnen Sie erst nach dieser Einführungsphase, die Mitarbeitenden auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen, wenn sie das Obligatorium ignorieren.

Notieren Sie sich nicht nur, wenn jemand gegen die PSA-Pflicht verstösst, sondern auch warum. Teilen Sie sowohl den Vorgesetzten als auch den Mitarbeitenden mit, was die Kontrollen ergeben haben und wie sie zu beurteilen sind. Falls die Ergebnisse unter dem Soll-Wert liegen, legen Sie an einer Kadersitzung oder in einem Führungsgespräch weitere Massnahmen fest.

Motivieren kommt vor Bestrafen

Bevor Sie gegen eine Mitarbeitende oder einen Mitarbeitenden Sanktionen ergreifen, sollten Sie versuchen, diese Person zu motivieren. Manchmal reicht es schon, wenn Sie selbst mit gutem Beispiel vorangehen, und die betreffende Person ändert ihr Verhalten. Oft braucht es allerdings etwas mehr.


Versuchen Sie herauszufinden, weshalb die Person sich nicht schützen will. Hat sie das Gefühl, die zur Verfügung stehende Schutzausrüstung bringe nichts? Dann gibt es vielleicht eine geeignetere PSA, die Sie ihr abgeben können. Oder kennt sie die Vorschriften gar nicht? In diesem Fall können Sie leicht Abhilfe schaffen, indem Sie die Person informieren und ihr alles Nötige erläutern.


Schwieriger wird es, wenn die Mitarbeitenden das Obligatorium missachten, weil es ihnen egal ist, sie es als unbequem empfinden oder als Bevormundung auffassen. Vielleicht sind sie auch einfach der Meinung, Unfälle seien bei ihrer Arbeit sehr unwahrscheinlich.


Setzen Sie als Vorgesetzte oder Vorgesetzter in diesem Fall klare Ziele. Begründen Sie die Schutzmassnahmen mit Überzeugung und rufen Sie die Mitarbeitenden dazu auf, verantwortungsvoll zu handeln. In den meisten Fällen werden Sie damit Erfolg haben – auch wenn Kontrollen weiterhin notwendig bleiben.

Letztes Mittel: Sanktionen

Manchmal weigert sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter trotz aller Motivationsbemühungen hartnäckig, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Unter diesen Umständen fehlen die Voraussetzungen für eine weitere Zusammenarbeit. Das kann eine Versetzung oder sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses unumgänglich machen.

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