Temporär-Arbeit aus Sicht des Einsatzbetriebs
Bei Zeitarbeit herrscht oft Unklarheit über die Verantwortlichkeiten des Personalverleihers und des Einsatzbetriebs. Es ist daher wichtig, im Voraus klare Regeln zu vereinbaren und eine umfassende Kommunikation zu pflegen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie als Einsatzbetrieb bei der Zeitarbeit besonders achten sollten.
Inhalt
Kurz und bündig
Auch wenn Temporärarbeitende arbeitsrechtlich beim Personalverleiher angestellt sind: Als Einsatzbetrieb tragen Sie ebenso Verantwortung für ihre Sicherheit wie für diejenige Ihrer Festangestellten. So steht es in der Verordnung über die Unfallverhütung
- Wählen Sie den Personaldienstleister und die Temporärarbeitskraft sorgfältig aus.
- Stellen Sie die nötige PSA für die Temporärarbeitskraft bereit.
- Sorgen Sie dafür, dass die Temporärarbeitskraft in Ihrem Betrieb angemessen empfangen und über ihre Aufgabe instruiert wird.
- Lassen Sie die Temporärarbeitskraft nicht allein, sondern begleiten Sie sie während des ganzen Einsatzes.
Einsatzbetriebe sind für die Sicherheit verantwortlich
Wenn Sie als Arbeitgeber in Ihrem Betrieb Temporärarbeitende beschäftigen, haben Sie ihnen gegenüber bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz die gleichen Pflichten wie gegenüber den eigenen Arbeitnehmenden. Das ist in der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 10
Zudem müssen Sie gemäss VUV Art. 6
Zeitarbeit aus Sicht des Einsatzbetriebs
Als verantwortliche Führungskraft im Einsatzbetrieb sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit der Temporärarbeitenden genauso verantwortlich wie für das eigene Personal. Achten Sie deshalb auf die folgenden Punkte.
Personaldienstleister und Temporärarbeitskraft auswählen
Suchen Sie sich Ihre Partner unter den Verleihbetrieben sorgfältig aus und treffen Sie mit ihnen klare Abmachungen. Beschreiben Sie das Anforderungsprofil der gesuchten Arbeitskraft möglichst genau.
Für diese Aufgabe stellt die EKAS eine elektronische Vorlage zur Erstellung eines Anforderungsprofils
PSA organisieren
Regeln Sie die Frage, wer die Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt. Die folgende Aufgabenteilung hat sich bewährt: Die branchenspezifische Standardausrüstung stellt der Verleihbetrieb zur Verfügung, während der Einsatzbetrieb für die einsatzbezogene Spezialausrüstung sorgt. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen, deshalb: Klare Regeln schaffen klare Verhältnisse. Überprüfen Sie die Offerte des Verleihbetriebs schon vor Vertragsabschluss.
Mehr zu den gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit Persönlicher Schutzausrüstung erfahren Sie auf der Seite Rechtliche Grundlagen für PSA.
Temporärarbeitskraft empfangen und instruieren
Empfangen Sie neue Mitarbeitende in Temporär-Jobs am Einsatzort und kontrollieren Sie, ob sie die notwendigen Ausweise und Ausrüstungen bei sich hat. Geben Sie dem neuen Mitarbeiter oder der neuen Mitarbeiterin eine angemessene Instruktion am Arbeitsplatz. Dazu gehören insbesondere folgende Informationen:
- direkter Ansprechpartner vor Ort
- Hinweise zur betrieblichen Sicherheitskultur
- Gefahren, die bei der Tätigkeit auftreten können
- erforderliche Schutzmassnahmen
- Notfallkonzept
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Checkliste "Neuer Arbeitsplatz - neue Gefahren"
Temporärarbeitskraft begleiten
Prüfen Sie die Kenntnisse der neuen temporären Arbeitskraft. Kann sie zum Beispiel mit den Geräten und Maschinen im Betrieb umgehen? Beherrscht sie das Anschlagen von Lasten? Beobachten Sie Ihre Temporärmitarbeitenden während der ersten Einsatzphase. Denken Sie daran, dass auch ein geübter Kran-, Baumaschinen- oder Geräteführer sich zuerst an ein neues Gerät gewöhnen muss. Fordern Sie in den ersten Stunden nicht schon die volle Leistung. Schauen Sie aber nicht weg, wenn Sie Defizite feststellen. Denken Sie daran, auch Temporärmitarbeitende sind Ihre Mitarbeitenden: Sie tragen die Verantwortung für ihre Sicherheit und ihre Gesundheit.
Im Falle eines Unfalls
Sollte sich trotz aller Vorsicht ein Unfall ereignen, so halten Sie die Fakten fest, die zum Unfall geführt haben. Dabei hilft Ihnen unser Protokoll für die betriebsinterne Unfallabklärung.
Informieren Sie den Verleihbetrieb über das Ereignis. Auch er wird eine Unfallabklärung vornehmen. Wahrscheinlich wird er dazu bei Ihnen Erkundigungen einholen: Als Arbeitgeber hat er das Recht, Auskunft über den Unfallhergang zu erhalten.
Nach Beendigung des Temporäreinsatzes kann es sinnvoll sein, dem Verleihbetrieb und der temporären Arbeitskraft ein kurzes Feedback über den Einsatz zu geben. Das Feedback umfasst insbesondere Angaben über erteilte Instruktionen oder das Sicherheitsverhalten.