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Personalverleih: Kommunikation ist Trumpf

Temporäre Mitarbeitende sind immer wieder in neuen Betrieben und Funktionen tätig. Sie müssen sich ständig neu einarbeiten und haben deshalb ein um etwa 50 Prozent höheres Unfallrisiko als fest angestellte Mitarbeitende. Um Unfälle zu vermeiden, müssen Verleih- und Einsatzbetrieb miteinander reden.

Inhalt

Kurz und bündig

Als Personalverleiher müssen Sie die Sicherheit Ihrer Temporärfachkräfte am Arbeitsplatz sicherstellen. Die «Dreiecksbeziehung» zwischen Verleihbetrieb, Temporärkraft und Einsatzbetrieb macht dies jedoch oft etwas komplex. Hier ein paar Tipps und Anhaltspunkte:

  • Lassen Sie vom Einsatzbetrieb ein Anforderungsprofil  ausfüllen. Das hilft Ihnen, eine qualifizierte Fachkraft auszuwählen.
  • Klären Sie ab, ob spezielle Anforderungen hinsichtlich Einsatzort und Einsatzzeit bestehen.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Temporärmitarbeitenden über eine Grundausbildung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verfügen.
  • Klären Sie mit dem Einsatzbetrieb, welche PSA erforderlich sind und wer sie zur Verfügung stellt.
  • Halten Sie fest, wer bei einem Unfall die Ansprechpersonen sind und wer was zu tun hat.

Auch ein Personalverleiher muss für Sicherheit sorgen

Gemäss Unfallversicherungsgesetz Art. 82   müssen Sie als Personalverleiher zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen treffen, die «nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind».

Personalverleih aus Sicht des Verleihbetriebs

Grundsätzlich ist der Einsatzbetrieb für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden verantwortlich – Temporärmitarbeitende sind da durchaus mitgemeint. Als Verleihbetrieb sind Sie jedoch rechtlich gesehen der Arbeitgeber und tragen somit die Endverantwortung. Es ist also in Ihrem Interesse, sich mit dem Einsatzbetrieb abzusprechen. Sie können dadurch nicht zuletzt auch Ihre Unfall- und Gesundheitskosten senken.

Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Punkte gemeinsam mit dem Einsatzbetrieb zu regeln:

  • Anforderungsprofil (Qualifikation, Eignung, Spezialkenntnisse usw.)
    Auf das Anforderungsprofil achtet man häufig zu wenig. Es ist jedoch wichtig, dass der Einsatzbetrieb dem Verleihbetrieb klar mitteilt, welche Fähigkeiten die gesuchte Person haben soll und für welchen Einsatz sie vorgesehen ist. Die EKAS stellt Ihnen eine elektronische Vorlage zur Erstellung eines Anforderungsprofils  zur Verfügung.
  • spezielle Anforderungen hinsichtlich Einsatzort und Einsatzzeit (Witterung, Höhenarbeit, Schichtarbeit usw.)
  • Grundausbildung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Rechte, Pflichten)
  • Persönliche Schutzausrüstung (Wer stellt was zur Verfügung?)
  • Ansprechpersonen, Vorgehen bei einem Unfall usw.

Pro-Tipp: Pflegen Sie die Zusammenarbeit mit dem Einsatzbetrieb

Eine gute Zusammenarbeit mit dem Einsatzbetrieb ist ein Plus für alle Beteiligten. Achten Sie dabei besonders auf die folgenden Punkte:

  • Erkundigen Sie sich nach dem Einsatz nach den Erfahrungen, die der Einsatzbetrieb mit der ausgeliehenen Person gemacht hat.
  • Falls es zu einem Unfall kommt, nehmen Sie gemeinsam mit dem Einsatzbetrieb eine Unfallabklärung vor. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Aussagen Ihrer Mitarbeitenden.

Als faktischer Arbeitgeber haben Sie das Recht, Auskunft über den Unfallhergang zu erhalten. Diese Informationen helfen Ihnen, Rückschlüsse über die Unfallursachen zu ziehen: War die Person für den Einsatz geeignet? Wurden die Sicherheitsstandards im Einsatzbetrieb eingehalten? Wurde der oder die Temporärmitarbeitende ausreichend in die neue Arbeit eingeführt?

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