Temporärarbeit: Nur auf Zeit – aber sicher
Unfälle sind bei Temporäranstellungen signifikant häufiger als bei Festangestellten. Um das Unfallrisiko zu senken, müssen alle Beteiligten Ihre Verantwortung kennen und wahrnehmen: der Personalverleiher, der Einsatzbetrieb und die Temporärarbeitenden. Wir verschaffen Ihnen eine Übersicht.
Inhalt
Kurz und bündig
Als Temporärfachkraft sind Sie bezüglich Arbeitssicherheit besonders verwundbar, da Sie sich immer wieder an einen neuen Arbeitsplatz gewöhnen müssen. Das müssen Sie wissen:
- Sie haben ein um 50 Prozent höheres Unfallrisiko als eingearbeitete Fachkräfte.
- Der Einsatzbetrieb muss Ihre Arbeitssicherheit und Ihren Gesundheitsschutz sicherstellen – genau wie für Festangestellte.
- Wenn Sie unsicher sind oder eine offensichtliche Gefahr besteht, haben Sie das Recht STOPP zu sagen.
- Ihr persönlicher Sicherheitspass ist ein wichtiges Kommunikationsmittel, das Ihre Arbeitssicherheit verbessert.
Pflichten für Temporärangestellte
Ihr Einsatzbetrieb kann Ihnen als temporärer Arbeitskraft Weisungen zur Arbeitssicherheit erteilen, die Sie befolgen müssen. Zudem sind Sie verpflichtet, die allgemein anerkannten Sicherheitsregeln einzuhalten. Das heisst insbesondere, dass Sie die Persönlichen Schutzausrüstungen benützen und nichts tun, was deren Wirksamkeit beeinträchtigen könnte. Diese Pflichten sind in Artikel 11 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
Temporärarbeitende besonders gefährdet
Wer in einem Betrieb neu anfängt, hat ein um 50 Prozent höheres Unfallrisiko als eine Fachkraft, die bereits eingearbeitet ist. Temporärarbeitende sind naturgemäss immer wieder in dieser Situation – und deshalb besonders unfallgefährdet. Das gilt besonders auf dem Bau, wo dieser Unterschied eklatant ist. Umso mehr benötigen sie eine gute Einführung und Anleitung: So lässt sich das Unfallrisiko senken. Zudem müssen der Verleih- und der Einsatzbetrieb miteinander reden, damit klar ist, welche Anforderungen die Arbeit mit sich bringt und ob die Temporärarbeitskraft dafür qualifiziert ist.
Ein besonderes Arbeitsverhältnis
Bei einer Temporäranstellung haben Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Personalverleih-Unternehmen, leisten Ihre Arbeit jedoch ausserhalb des Unternehmens bei einem Einsatzbetrieb. Dadurch wird die Arbeitgeberfunktion aufgespalten:
- Der Einsatzbetrieb darf Ihnen Arbeits- und Verhaltensanweisungen erteilen. Zudem muss er die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sicherstellen.
- Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bleiben beim Verleihbetrieb.
Grundregeln für Temporärarbeitende
Als temporäre Arbeitskraft sind Sie immer wieder an neuen Arbeitsplätzen im Einsatz. Das macht es nicht einfach, Sicherheit und Routine zu entwickeln. Einige Grundregeln zur Arbeitssicherheit sind für Sie deshalb doppelt wichtig:
- Wenn etwas nicht klar ist: fragen
- Wenn Sie unsicher sind oder eine offensichtliche Gefahr besteht: STOPP sagen
- Gemeinsam mit der oder dem Vorgesetzten die Unsicherheit oder Gefahr beseitigen
- Erst dann weiterarbeiten
Sicherheitspass
Wir empfehlen Ihnen, als Temporärarbeitskraft einen persönlichen Sicherheitspass zu führen: Er hilft dem Einsatzbetrieb, Ihnen Aufgaben zu übertragen, für die Sie die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringen. Gehen Sie auf Ihren Personalverleiher und Ihren Einsatzbetrieb zu und bitten Sie darum, Instruktionen und Ausbildungen in Ihrem Sicherheitspass einzutragen.
Der Sicherheitspass gehört Ihnen persönlich und erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt: Mit ihm können Sie Ihre Weiterbildungen und ihre Berufserfahrung dokumentieren. Mehr zum Sicherheitspass erfahren Sie im Dokument Beschreibung/Anwendung des Sicherheitspasses
Bestellen Sie Ihren Persönlichen Sicherheitspass im Personalverleih am besten noch heute.
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie in der Broschüre Neuer Arbeitsplatz – neue Gefahren. So starten Sie sicher am neuen Arbeitsplatz. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Personalverleih-Gesetz (AVG)