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Bilanz und Solvenz

Die Bilanzpositionen der Suva sind gesetzlich vorgegeben und dienen einem definierten Zweck. Mit den versicherungstechnischen Rückstellungen werden die kurz- und langfristigen Leistungen an die Versicherten beglichen. Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenmitteln wird die Solvenz der Suva auch während Krisenzeiten gesichert.

Inhalt

Kurz und bündig

Die Suva verwaltet nur Finanzmittel, welche sie für die Erfüllung erforderlicher Leistungen an die Versicherten benötigt. Überschüssige Finanzmittel werden konsequent den Versicherten erstattet. Das Gesetz gibt vor, welche Bilanzpositionen gehalten werden: 

  • Versicherungstechnische Rückstellungen umfassen die kurz- und langfristigen Leistungen für die Versicherten. 
  • Eigenmittel sind insbesondere dazu da, auch in Krisenzeiten sämtliche Verbindlichkeiten bedienen zu können. 

Die Bilanz

Die Aktivseite der Bilanz besteht vorwiegend aus Anlagevermögen. Die Passivseite setzt sich aus versicherungstechnischen, kurz- und langfristigen Rückstellungen und Eigenmitteln zur Sicherung der Solvenz zusammen. 

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Aktiven – Anlagevermögen zu Marktwerten 
Um die gesetzlichen Vorgaben für die Finanzierung unserer Leistungen zu erfüllen, müssen wir das Anlagevermögen am Finanzmarkt anlegen. Mit der erwirtschafteten Rendite:  

Passiven – versicherungstechnische Rückstellungen und Eigenmittel 
Die Suva hält Rückstellungen, um künftige Leistungen an ihre Versicherten zu begleichen. 
Durch den Gesetzgeber wird vorgegeben, für welche Leistungen die Suva versicherungstechnische Rückstellungen verbindlich zu halten hat. Hier erfahren Sie, welche Leistungen die Suva im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit erbringt. 

Um mögliche Risiken über die Zeit auszugleichen, muss die Suva zusätzliche Eigenmittel halten. Das Minimum der Eigenmittel ist vom Bund vorgegeben, die Obergrenze wird durch den Suva-Rat festgelegt.

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