Entlastung für den Schweizer Werkplatz: Suva senkt 2026 erneut Prämien
Dank gutem versicherungstechnischen Ergebnis und erfolgreichem Anlagejahr senkt die Suva die Prämien im Jahr 2026 in den meisten Tarifklassen. In der Berufsunfallversicherung (BUV) sinkt die Prämie durchschnittlich um 1,5 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) um 4,3 Prozent.
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Was hat es mit Erstattung aus «Kapitalertragsüberschüssen» auf sich?
Dank der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Suva ihr Anlagevermögen langfristig investieren. Die Anlagerendite für das Jahr 2024 hat 5,5 Prozent betragen. Das ist deutlich mehr, als für die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsleistungen benötigt wird. Die Suva ist nicht gewinnorientiert und gibt Überschüsse, die sie nicht zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen benötigt, an ihre Versicherten weiter. Für das Jahr 2026 sind es rund 716 Millionen Franken. Das bedeutet für alle Branchen eine Entlastung in Höhe von 20 Prozent der Nettoprämien.
Hubert Niggli, Leiter Departement Finanzen und Informatik
«Die Suva versichert mit über 2,2 Millionen Berufstätigen fast die halbe Schweiz. In den letzten 15 Jahren sind die Prämien der Suva im Durchschnitt von 3,0 Prozent auf 1,9 Prozent gesunken. Bis zum Jahr 2025 entspricht das einer Reduktion von 1,1 Lohnprozenten. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Schweiz.»
Was bedeuten «risikogerechte» Prämien?
Die Prämien der Suva orientieren sich am tatsächlichen Unfallrisiko. Dieses wird zu einem wesentlichen Teil aus den neu registrierten Unfällen pro 1000 Versicherte und Jahr berechnet. In den letzten 10 Jahren ist das Unfallrisiko in der Berufsunfallversicherung über alle Branchen hinweg um 14 Prozent gesunken. Sinkt das Unfallrisiko dauerhaft, können sogenannte Ausgleichsreserven abgebaut werden, denn die Versicherten sollen nicht mehr Prämien zahlen, als für die Versicherungsleistungen benötigt werden.
Für das Jahr 2026 erstattet die Suva 52 Millionen Franken aus dem Topf der Ausgleichreserven und gibt sie in Form von tieferen Prämien an ihre Versicherten weiter.
Inwiefern trägt die Suva zur Entlastung des Schweizer Werkplatzes bei?
Die Suva trägt durch Prämiensenkungen und Erstattungen dazu bei, dass bei Betrieben die Lohnnebenkosten für die Unfallversicherung sinken. Diese finanzielle Entlastung der Betriebe stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Seit 2019 hat die Suva rund 4 Milliarden Franken in Form von Prämienreduktionen an die Versicherten weitergegeben. Ein Vergleich: Damit könnte die zweite Gotthardröhre, deren Kosten geschätzt 2,2 Milliarden Franken betragen, gleich zweimal gebaut werden.
Wer profitiert von den Prämienreduktionen? Arbeitgebende und Arbeitnehmende?
In der Schweiz übernehmen die Arbeitgebenden die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten (BUV). Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) werden hingegen in der Regel von den Arbeitnehmenden getragen. Wobei die Arbeitgebenden diese Prämie vom Lohn abziehen. Somit profitieren sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende von einer Prämiensenkung der Suva.