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Abgebrochener Zahn. Wann zahlt die Versicherung?

Eine Behandlung in der Zahnarztpraxis geht schnell ins Geld. Nicht nur, wenn eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat notwendig werden, auch ein abgebrochener Zahn kann teuer werden. Wir erläutern, wann die Versicherung einspringt und wie Sie sich nach einem Zahnunfall verhalten sollten.

Dominique Schuetz
26.04.2017

Inhalt

      Kurz und bündig

      Am stärksten gefährdet sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, aber auch viele Erwachsene erleiden im Laufe ihres Lebens einen Zahnunfall. Meistens als Folge sportlicher Aktivitäten.

      Das sollten Sie wissen:

      • Suchen Sie bei einem Zahnunfall sofort eine Zahnarztpraxis auf.
      • Informieren Sie Ihre Versicherung frühzeitig.
      • Beachten Sie unsere Tipps zum richtigen Verhalten nach einem Zahnunfall.

      Zahnunfall oder Zahnschaden?

      Wenn ein Zahn abgebrochen ist, sich verschoben hat oder gar ausgeschlagen wurde, sind die Zahnschmerzen das eine, die Bauchschmerzen wegen den zu erwartenden Kosten das andere. Deshalb ist die Frage berechtigt: Sind Zähne unfallversichert? Anhand von Beispielen erläutern wir Ihnen, in welchen Fällen die Unfallversicherung eine Behandlung bezahlt und wann nicht. Zudem geben wir Ihnen viele Tipps für den Notfall.

      In diesem Beitrag gehen wir auf folgende Themen ein:

      • Auslöser für einen Zahnunfall
      • Interview: Wann ist ein Zahnschaden ein Unfall?
      • Definition des Begriffes «Unfall»
      • Symptome ernst nehmen
      • Was tun nach einem Zahnunfall?
        Wichtige Massnahmen 
      • Art der Verletzungen und Symptome
        Zahnärztliche Diagnose
      • Zahnersatz
        Zahnkrone
        Zahnbrücke
      • Die Zähne schützen
      • Integritätsentschädigung

      Auslöser für einen Zahnunfall

      Nimmt ein Zahn Schaden, sprechen die Fachleute von einem dentalen Trauma. Auslöser für einen Zahnunfall sind meist Stürze oder Schläge von aussen. Während Freizeitbeschäftigungen wie etwa Inlineskaten, Skateboarden, Mountainbiken oder Snowboarden ist die Chance hoch, dass Sportlerinnen und Sportler mit einem abgebrochenen Zahn nach Hause kommen. Ein noch höheres Risiko bilden Kontaktsportarten wie Boxen. Nicht umsonst schützen sich die meisten Profis mit einem Zahnschutz.

      Man muss nicht extra in den Ring steigen oder Skateboard-Tricks üben, um auf dem Zahnarztstuhl zu landen. Oft geschieht das auch einfach beim Essen. Ein Biss auf etwas Hartes, und schon ist ein Stück abgebrochen oder der Zahn gar so geschädigt, dass er durch eine Krone oder Brücke ersetzt werden muss. Doch hier ist der Fall nicht so klar wie bei einem Sport- oder Verkehrsunfall.

      Interview: Wann ist ein Zahnschaden ein Unfall?

      Ein hartes Weizenkorn oder ein kleines Steinchen im Reis genügen, damit eine kleine Ecke am Zahn abbricht. Doch weshalb handelt es sich beim Korn um einen ärgerlichen Zahnschaden und beim Reis um einen Zahnunfall? Wir haben die Versicherungsexpertin Nicole Schmidt befragt.

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      © Alexander Klink, CC BY 3.0 

      Wann sprechen Sie von einem Unfall, wenn mir beim Biss auf etwas Hartes ein Stück des Zahnes abbricht? 
      Nicole Schmidt: Zentral ist zuerst einmal die Frage, ob das «Corpus Delicti» klar identifiziert und benannt werden kann. Dann gilt es zu prüfen, ob es typisch für das entsprechende Lebensmittel ist, oder nicht. Körner sind Teil eines Fünfkornbrots. Ein anderes Beispiel: In jedem Dreikönigskuchen ist eine Königsfigur versteckt, somit ist sie ein typischer Bestandteil dieses Gebäcks. Oder anders gesagt: In ein Fünfkornbrot gehören nun einmal Körner und in den Dreikönigskuchen ein kleiner König. Das wissen alle, die diese Nahrungsmittel kaufen. Deshalb übernimmt die Unfallversicherung in Fällen, bei denen auf etwas gebissen wurde, was zum Lebensmittel dazugehört, keine Kosten.

      Gilt das auch für den Nussgipfel?
      Dort verhält es sich tatsächlich anders. Ein Stück der harten Schale im Nussgipfel, ein Knochensplitter in der Wurst oder ein Steinchen im Reisgericht sind Fremdkörper. Somit gehören sie nicht in das Gebäck, nicht in die Wurst und nicht in das Gericht. Deshalb ist ein allfälliger Zahnschaden gedeckt, sofern der Fremdkörper klar identifiziert und benannt werden kann.

      Wie kann ich beweisen, worauf ich gebissen habe?
      Es wird empfohlen, die zerkaute Masse in einem Tuch aufzufangen und fotografisch festzuhalten. Wurde der Fremdkörper verschluckt, kann der Beweis nicht mehr erbracht werden.

      Das Bundesgericht urteilte, dass ein Kirschstein in einem Kirschkuchen keinen aussergewöhnlichen Faktor im Sinne des Unfallbegriffs darstellt. Es argumentierte, dass es üblich ist, dass es in der Kirsche Kirschsteine hat. Wie sieht das die Suva?
      Entscheidend ist folgender Punkt: Wurde das Gebäck mit entsteinten Kirschen hergestellt oder nicht? Gerät bei der Verarbeitung mit entsteinten Kirschen doch ein Kirschstein in den Kuchen, sollte das nicht von einer Sozialversicherung bestraft werden. Denn wir gehen davon aus, dass niemand absichtlich einen Kirschstein in den Teig mischt, damit man sich einen Zahn ausbeisst. Deshalb übernimmt die Suva in diesem Fall die Behandlungskosten des entstandenen Zahnschadens. Wird jedoch der Kuchen mit nicht entsteinten Kirschen zubereitet, ist dies kein Ereignis im Sinne eines Unfalles, und der Schaden am Zahn ist somit nicht gedeckt.

      Wer weiss, worauf man achten muss, kann auch einen unberechtigten Zahnunfall melden. Das öffnet doch Schummeleien Tür und Tor. 
      Nein, so einfach ist es dann doch wieder nicht. Wer einen Zahnunfall geltend machen will, muss diesen zahnärztlich bestätigen lassen. Dabei wird überprüft, ob der angegebene Fremdköper den vorliegenden Zahnschaden überhaupt auslösen kann. Dazu werden auch Röntgenbilder herangezogen.

      Definition des Begriffes «Unfall»

      In der Schweiz definiert das Gesetz den Begriff wie folgt: Bei einem Unfall handelt es sich um eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.  

      Oder anders formuliert:

      • Typisch für einen Unfall ist, dass er plötzlich geschieht. Das kann durch einen Sturz oder einen Aufprall geschehen.
      • Dabei wirkt ein ungewöhnlicher äusserer Faktor wie etwa ein massiver Schlag auf den Körper – in unserem Fall auf die Zähne – ein.
      • In der Folge wird die körperliche, geistige oder psychische Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung reicht vom abgebrochenen Zahn bis zum Angsttrauma.

      Fehlt einer dieser Aspekte, wird das Ereignis nicht als Unfall, sondern als Krankheit eingestuft.

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      Was tun nach einem Zahnunfall?

      Bewahren Sie die Ruhe, denn in den meisten Fällen ist eine Rettung des verletzten Zahnes möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie umgehend Kontakt mit einer Zahnarztpraxis aufnehmen. Nur dort kann ein Zahnunfall richtig diagnostiziert und behandelt werden.

      Wenn Sie die Verletzung des Zahnes auf die leichte Schulter nehmen, kann dies Spätfolgen nach sich ziehen. Manchmal haben Betroffene ein Leben lang mit den Folgen eines solchen Unfalles zu kämpfen. Wiederholte Behandlungen und hohe Folgekosten sind das Resultat. Das gilt auch bei Verletzungen der Milchzähne. Denn möglicherweise wurden bei dem Unfall auch jene Zähne geschädigt, die noch nicht durchgebrochen sind.

      Wichtige Massnahmen

      • Melden Sie Sie sich unverzüglich bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
      • Halten Sie bereits am Telefon folgende Infos bereit:
        Wie, wann und wo ist der Unfall geschehen
        Alter des Unfallopfers
        Art der Verletzung
      • Hat sich ein Zahn durch den Unfall gelockert, lassen Sie ihn so, wie er ist.
      • Ist ein Stück abgebrochen, bewahren Sie dieses in Wasser auf.
      • Wurde ein ganzer Zahn ausgeschlagen, nehmen Sie keinerlei Veränderungen daran vor. Sie haben drei Möglichkeiten:
        Legen Sie ihn in kalte Milch ein.
        Oder bewahren Sie ihn mit etwas Speichel in einem Plastiksack auf.
        Oder wickeln Sie ihn in Frischhaltefolie.
      • Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung.

      Art der Verletzungen und Symptome

      Nach einem heftigen Aufprall, einem Schlag oder Sturz können sich Zähne verschieben, locker sitzen und im schlimmsten Fall ausfallen. Auch sind Sprünge im Zahnschmelz, abgesplitterte oder abgebrochene Teile, eine Schädigung des Zahnnervs und Brüche im Knochenbett möglich.

      Je nach Art der Verletzung zeigen sich unterschiedliche Symptome. Dazu gehören Blutungen, Schmerzen an den Zähnen, im Kiefer, bei Druck oder beim Biss auf etwas Hartes sowie eine erhöhte Empfindlichkeit auf Kälte und/oder Wärme. Es ist aber auch möglich, dass die Symptome zunächst nur gering ausfallen oder ganz ausbleiben.

      Wer zu spät handelt, muss das teuer bezahlen

      Nehmen wir an, beim Skifahren ist ein Raser in Sie hineingefahren. Dabei haben Sie einen harten Schlag auf die Zähne bekommen. Da Sie kaum Symptome verspüren, denken Sie, das kommt schon wieder in Ordnung. Erst viel später merken Sie nach dem Biss in einen Apfel, dass etwas nicht stimmt und melden sich bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt an. In der Zwischenzeit hat sich der ursprüngliche Zahnschaden vergrössert, und es sind Folgeschäden entstanden, was mehrere Behandlungen notwendig macht. In solchen Fällen lehnen Versicherungen eine Kostenübernahme oft ab. 

      Dabei ist es ganz einfach: Lassen Sie sich unmittelbar nach einem möglichen Zahnunfall untersuchen. Das Formular für die Versicherung wird vor Ort ausgefüllt. 

      Warum es die Diagnose eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin braucht

      Auch wenn Sie äusserlich nichts oder kaum etwas sehen, ist eine zahnärztliche Untersuchung mit allfälligen Röntgenaufnahmen wichtig. Denn es kann Jahre dauern, bis sich die Folgen eines Zahnunfalles bemerkbar machen. Nach der Untersuchung wissen Sie, ob beispielsweise der Zahnschmelz, die Zahnwurzel, die Füllung oder die bestehende Krone nach wie vor in Ordnung sind. Werden Schäden wie Risse, ein lockerer Sitz oder andere Zahnschäden nicht entdeckt und behandelt, riskieren Sie den Verlust Ihres Zahnes. Im schlimmsten Fall brauchen Sie einen Zahnersatz. Und der ist bekanntlich teuer.

      Zahnersatz

      Grundsätzlich wird in der Zahnmedizin alles versucht, um die bleibenden Zähne zu erhalten. Ist die Verletzung jedoch zu gross, schliessen Zahnkronen, Brücken oder Implantate die Lücke. Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin informiert Sie sowohl über die Vorteile und Nachteile eines Zahnersatzes als auch über die Kosten für eine Zahnkrone, Zahnbrücke oder ein Implantat.

      Je nach Art des Zahnersatzes kommen unterschiedliche Materialien zum Einsatz. Wichtig ist, dass der Ersatz den natürlichen Zähnen angeglichen wird. Handelt es sich jedoch um einen Schneidezahn, spielen ästhetische Gesichtspunkte eine grössere Rolle als bei einem Backenzahn, wo wegen den Kaukräften die Festigkeit höher gewichtet wird. Keramik ist ein Material von hoher Qualität und wird breit angewendet, weil es ästhetisch und zugleich sehr gewebeverträglich ist. 

      Die Zahnkrone

      Eine Krone ist dann ein Thema, wenn eine Füllung nicht mehr reicht, um den Zahnschaden zu reparieren. Problematisch für eine Zahnkronenbehandlung sind krankhafte Veränderungen am Zahn, an der Wurzel, am Knochen und am Zahnfleisch. Ist dies der Fall, müssen diese vorab behandelt werden, um ein gesundes Fundament für die Krone zu schaffen.
      Ist der Zahnersatz erst einmal am richtigen Ort, fragt man sich: Wie lang hält eine Zahnkrone? Im Allgemeinen wird die Lebensdauer einer professionell eingesetzten Krone auf zehn bis fünfzehn Jahre beziffert – mit einer sehr guten Pflege auch länger.

      Die Zähne schützen, bevor etwas passiert

      Sport ist zwar gesund, aber nicht immer gefahrlos. Minimieren Sie das Risiko, indem Sie Ihr Kind oder sich selbst mit einem Helm mit Kieferschutz schützen. Als Alternative bietet sich ein stossdämpfender Zahnschutz an. Am Anfang mag er etwas gewöhnungsbedürftig sein, aber er ist sicher angenehmer als stundenlange Behandlungen in der Zahnarztpraxis. Sie können ihn kaufen oder individuell anpassen lassen.

      Integritätsentschädigung

      Gelegentlich taucht im Zusammenhang mit einem Zahnunfall die Frage nach einer Integritätsentschädigung auf. Das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) schreibt dazu folgendes: Wenn eine bleibende körperliche Einschränkung besteht, haben Betroffene unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Integritätsentschädigung (IE).
      Diese kommt jedoch bei Zahnschäden nur in seltenen Fällen zur Anwendung – etwa bei einer schweren Beeinträchtigung der Kaufähigkeit. Eine IE ist ausgeschlossen, wenn ein Zahnschaden durch den Einsatz einer Brücke, einer Krone oder einer Prothese korrigiert werden kann.

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