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9. Juli 2026 | Medienmitteilung

Meldungen von beruflich bedingtem Hautkrebs nehmen stark zu

Meldungen und anerkannte Fälle von beruflich bedingtem Hautkrebs haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Im Jahr 2024 hat die Suva insgesamt 137 Fälle anerkannt – fast fünfmal mehr als noch 2020. Aufgrund der hohen Dunkelziffer dürfte die tatsächliche Zahl noch deutlich höher liegen. Schätzungen gehen von 1000 Fällen pro Jahr aus.

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Wer im Freien auf Baustellen, an Fassaden und Dächern, im Gartenbau oder im Strassenunterhalt arbeitet, ist der Sonne besonders stark ausgesetzt. Studien zeigen: Menschen, die regelmässig draussen arbeiten, erhalten ein Vielfaches mehr an UV-Strahlung als jemand, der drinnen arbeitet. Von den rund 25 000 Personen, die in der Schweiz jährlich an hellem Hautkrebs erkranken, sind schätzungsweise rund 1000 Fälle auf UV-Strahlung bei der Arbeit zurückzuführen. 

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Sensibilisierung sorgt für Anstieg der gemeldeten Fälle 

Der Anstieg der anerkannten Fälle zeigt vor allem eines: Das Bewusstsein für Hautkrebs als mögliche Berufskrankheit wächst. «Die Sensibilisierung der letzten Jahre zeigt eine erste Wirkung. Immer mehr Menschen melden Hautveränderungen ihrer Unfallversicherung», sagt Roland Krischek, Fachexperte UV-Schutz bei der Suva. «Viele Betroffene wissen jedoch nach wie vor nicht, dass Hautkrebs durch langjährige UV-Belastung bei der Arbeit als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Wir gehen deshalb von einer hohen Dunkelziffer aus. Es gibt noch viel zu tun.», so Krischek weiter. 

Wer verdächtige Hautveränderungen feststellt, sollte diese rasch ärztlich abklären lassen. Früh erkannt lässt sich heller Hautkrebs besser behandeln. Wer über Jahre im Freien gearbeitet hat, kann abhängig von der Exposition und Diagnose einen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen lassen. In diesem Fall entfallen Franchise und Selbstbehalt für die Behandlung der betroffenen Person, weil die Unfallversicherung die Kosten übernimmt. 

UV-Schutz konsequent umsetzen

Die UV-Belastung ist in den Sommermonaten am höchsten. Besonders betroffen sind Stirn, Ohren, Nase, Lippen und Nacken. Dort tritt heller Hautkrebs häufig auf. 

Die wichtigsten Schutzmassnahmen:

  • Schatten nutzen und intensive Sonne zwischen 11 und 15 Uhr meiden 
  • Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz tragen 
  • langärmlige und UV-schützende Arbeitskleidung tragen 
  • ungeschützte Haut regelmässig mit Sonnenschutzmittel (mind. LSF 30) einreiben 

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmassnahmen kostenlos bereitzustellen. Arbeitnehmende müssen diese Schutzmassnahmen konsequent anwenden. Die Suva unterstützt Betriebe dabei mit Informationsmaterialien, Schulungen und praxisnahen Präventionsangeboten zum UV-Schutz bei Arbeiten im Freien. 

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Caspar van de Ven
Mediensprecher Arbeitssicherheit und Freizeitsicherheit

Über die Suva

Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion über 4800 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie mehr als 140 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne Steuergelder und gibt finanzielle Überschüsse in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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