GettyImages-1317493924_bearbeitet.jpg
2. April 2026 | Medienmitteilung

Suva begrüsst Schliessung von Gesetzeslücke bei sexuellen Übergriffen

Wir als Suva begrüssen es sehr, dass der Bundesrat eine Gesetzeslücke bei Versicherungsleistungen nach sexuellen Übergriffen schliessen will. Indem die Suva einen konkreten Fall bis vors Bundesgericht gezogen hat, wurde die Grundlage geschaffen, dass die Lücke erkannt wurde und nun geschlossen werden kann. 

Inhalt

Sexuelle Übergriffe führen in aller Regel zu einer Leistungspflicht der Unfallversicherung. Eine Lücke besteht jedoch bei Fällen, in denen Opfer durch chemische Substanzen – etwa K.-o.-Tropfen – handlungsunfähig gemacht werden. Nach geltender Rechtslage ist hier das Kriterium der «Unmittelbarkeit» im Unfallbegriff nicht erfüllt, weshalb diese Fälle nicht als Unfall anerkannt werden können. Das heisst, weder die Suva noch andere Unfallversicherer konnten bisher diese Fälle anerkennen, da keine gesetzliche Grundlage besteht.

Für die Suva ist eine faire und gleiche Behandlung der Fälle sowie eine korrekte Anwendung des Unfallversicherungsgesetzes zentral. Aus diesem Grunde zieht die Suva Beschwerden bis vor das Bundesgericht. Die Bundesgerichtsentscheide zeigen im Grundsatz nur auf, ob ein Gesetz oder eine Verordnung korrekt angewendet wurde. Sie zeigen dabei nicht auf, ob ein Gesetz sinnvoll und verhältnismässig ist. Bei diesem Fall hat das Bundesgericht bestätigt, dass die Suva das Unfallversicherungsgesetz korrekt angewendet hat. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Bundesgericht oder die Suva die bestehenden Regelungen gutheisst.

Wir begrüssen es sehr, dass der Bundesrat diese Gesetzeslücke nun mit einer Anpassung des Unfallversicherungsgesetz (UVG) schliessen möchte. Als Suva unterstützen wir diese UVG-Anpassung vorbehaltslos.

Medienmitteilung des Bundesrates:
Unfallversicherung: Hin zur einheitlichen Leistung für Opfer sexueller Übergriffe

Medienkontakt

Profilbild von Kontakt
Simone Isermann
Mediensprecherin Finanzen und Strategie, Schadenmanagement und Rehabilitation

Über die Suva

Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion über 4800 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie mehr als 140 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne Steuergelder und gibt finanzielle Überschüsse in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

Weitere Medienmitteilungen