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27. März 2019 | Medienmitteilung

Versicherungsmissbrauch: Stetige Zunahme der Verdachtsfälle

Die Suva verfolgt Versicherungsmissbrauch konsequent. 2018 verhinderte sie 17,3 Millionen Franken an ungerechtfertigten Leistungsbezügen. Mit der Einführung des Observationsgesetzes im Verlauf dieses Jahres können künftig bei begründeten Verdachtsmomenten wieder Detektive eingesetzt werden.

Inhalt

      2018 verhinderte die Suva ungerechtfertigte Leistungsbezüge von 17,3 Millionen Franken. Das sind 4,8 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Dafür hat sie von den knapp 240 000 Fällen, bei denen ein Taggeld ausbezahlt wurde, 1727 Verdachtsfälle untersucht (+ 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr). 86 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle wurden im selben Jahr erledigt. Die Anzahl der bearbeiteten wie der abgeschlossenen Fälle mit bestätigtem Verdacht stieg in den letzten Jahren sukzessive. So hat die Suva im Jahr 2018 bei insgesamt 407 Fällen Leistungszahlungen eingestellt oder bereits erfolgte Zahlungen zurückgefordert. Im Vorjahr waren es 251 Fälle. Die durchschnittliche Einsparung pro Fall betrug im Jahr 2018 42'500 Franken (2017: 49'800 Franken). Seit Einführung der Missbrauchsbekämpfung im Jahr 2007 konnten über 164 Millionen Franken gespart werden.

      Das klare Ja von 64,7 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Observationsgesetz im letzten Jahr ermöglicht mit dessen Einführung im Jahr 2019 wieder den Einsatz von Detektiven. Damit kann zusätzlich verhindert werden, dass auf Kosten der grossen Mehrheit ehrlicher Prämienzahler Millionen Franken für ungerechtfertigte Leistungen bezahlt werden. Als verantwortungsvolle Sozialversicherung achtet die Suva darauf, dass das Solidaritätsprinzip nicht verletzt wird. Ebenso nimmt die Suva den Schutz der Privatsphäre ihrer Versicherten sehr ernst und setzt Observationen bei der Missbrauchsbekämpfung nur als letztes Mittel und bei begründetem Anfangsverdacht ein.

      Zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung

      Die Spezialistinnen und Spezialisten der Suva überprüfen jeden Hinweis auf möglichen Versicherungsmissbrauch. Solche Hinweise ergeben sich aus Unstimmigkeiten in den Akten oder kommen von Suva-Agenturen, anderen Versicherern, Behörden und der Bevölkerung. Versicherungsmissbrauch wurde in den vergangenen Jahren vermehrt in der Öffentlichkeit thematisiert und diskutiert. Dies führte zu einer Sensibilisierung für dieses Thema in der Bevölkerung.

      «Die grosse Mehrheit der Kunden bezieht ihre Leistungen zu Recht», erklärt Roger Bolt, Leiter Missbrauchsbekämpfung bei der Suva. Aber einige wenige können einen Millionenschaden anrichten. Ein Schaden, der zu Lasten der ehrlichen Prämienzahler gehe. Besteht also ein Verdacht, handelt die Suva – konsequent und systematisch zum Schutz der ehrlichen Prämienzahler.

      Mehr Informationen zum Thema «Versicherungsmissbrauch» finden Sie hier

      Medienkontakt

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      Natascha Obermayr
      Mediensprecherin Freizeitsicherheit

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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