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27. Juli 2021 | Medienmitteilung

Am Nationalfeiertag herrscht erhöhte Brand- und Unfallgefahr

Am 1. August wird vielerorts Feuerwerk zu bewundern sein. Die Feiernden unterschätzen allerdings oft die damit verbundenen Gefahren. Im Schnitt verletzen sich dabei gemäss Statistik der Unfallsversicherung (UVG) jedes Jahr rund 80 erwerbstätige Personen. Ablenkung, unachtsames sowie fahrlässiges Verhalten sind die wesentlichen Gründe dafür. Entscheidend ist, dass Raketen kontrolliert aus gut verankerten Abschussstäben oder -rohren und nie direkt aus der Hand abgefeuert werden.

Inhalt

      Zwischen 2015 und 2019 ereigneten sich rund 400 Unfälle durch Feuerwerk anlässlich der 1. August-Feierlichkeiten. Dies heisst im Durchschnitt rund 80 Fälle von Erwerbstätigen pro Jahr. Während diesen fünf Jahren machen Verbrennungen rund 35%, die Gehörschädigungen rund 25% der Unfälle aus.

      Die Hauptursachen vieler Unfälle mit Feuerwerk sind Ablenkung sowie unachtsames und fahrlässiges Verhalten. Absolut zentral ist es daher, dass Feuerwerk kontrolliert abgefeuert wird. Für Raketen empfehlen sich gut verankerte Abschussstäbe und -rohre. Dafür ungeeignet sind Flaschen, da diese beim Abschuss der Raketen umfallen könnten. Batterien müssen auf einem stabilen Untergrund stehen und gemäss Gebrauchsanleitung befestigt werden. Rund ein Drittel der Verletzungen durch Feuerwerk betreffen Handgelenk, Hand und Finger. Entsprechend wichtig ist es, dass Raketen sowie römische Lichter niemals direkt aus der Hand gezündet werden.

      Die BFB, die BFU sowie die Suva haben 10 Sicherheitsregeln zusammengestellt,die im Umgang mit Feuerwerk unbedingt zu beachten sind.  

      1. Einkauf: Sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären lassen. Die Gebrauchsanweisung lesen und befolgen.
      2. Lagerung: Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben.
      3. Abstand: Feuerwerk nie mitten in Menschenansammlungen abfeuern. Unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung beachten.
      4. Versager: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach 15 Minuten nähern. Keine Nachzündversuche machen. Versager der Verkaufsstelle zurückbringen.
      5. Schützen: Fenster, Dachluken und Türen schliessen. Entzündbare Materialien von Balkonen entfernen und Sonnenstoren einrollen.
      6. Abschuss: Raketen nur aus gut verankerten Abschuss-Stäben und -Rohren starten. Raketenstab nicht in die Erde stecken oder in der Hand halten.
      7. Kinder: Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fernhalten. Den Kindern altersgerecht den Umgang mit Feuerwerk erklären und diese beaufsichtigen.
      8. Rauchen: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen.
      9. Basteln: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind äusserst gefährlich und sollten unbedingt vermieden werden.
      10. Wasser: Wasser zum Löschen der Umgebung sowie zum Kühlen von Verbrennungen bereitstellen. 

        Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/feuerwerk   

      Für Medienanfragen:

      • Rolf Meier, Medienstelle BFB, 031 320 22 82, media@bfu-cipi.ch Anschreiben
      • Mara Zenhäusern, Medienstelle BFU, 031 390 21 21, medien@bfu.chAnschreiben
      • Natascha Obermayr, Mediensprecherin Suva, 041 419 59 10, natascha.obermayr@suva.ch Anschreiben

      Medienkontakt

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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