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25. November 2021 | Medienmitteilung

Hohe Brandgefahr in der bevorstehenden Adventszeit

Jeden Tag brennt es in der Schweiz wegen einer Kerze. In der Advents- und Weihnachtszeit, wenn vielerorts Kerzen für besinnliche Stimmung sorgen, ereignen sich bis 70 Brände pro Woche. Denn eine sanft flackernde Kerze kann sekunden-schnell einen Brand auslösen. Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB, die BFU und die Suva zeigen auf, wie sich Unfälle einfach verhindern lassen.

Inhalt

      Unbeaufsichtigte Kerzen verursachen das ganze Jahr über zahlreiche Wohnungsbrände. In der Adventszeit und ganz besonders in der Weihnachtswoche verzeichnen die 19 Kantonalen Gebäudeversicherungen jedoch eine markante Zunahme auf bis zu 58 Brände pro Woche. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz entspricht dies rund 70 Bränden in einer Woche, ausgelöst durch Kerzen.


      Trockene Adventskränze oder Tannenbäume bieten im Dezember und Januar ein enormes Brandpotenzial. Eine umgekippte oder zu tief abgebrannte Kerze kann leicht brennbare Materialien innert Sekunden entzünden und das ganze Zuhause in Brand setzen. Wie eine aktuelle Bevölkerungsbefragung der BFU zeigt, sind Wachskerzen vor allem in der Deutschschweiz und bei älteren Personen nach wie vor beliebt. Noch werden 21 % aller Weihnachtsbäume in Schweizer Haushalten mit Wachskerzen geschmückt.

      LED-Kerzen als sichere Alternative

      Alternativ zu herkömmlichen Wachskerzen haben sich in der Schweiz LED-Kerzen etabliert, die inzwischen für 70 % aller privaten Weihnachtsbäume gewählt werden. LED-Kerzen simulieren die Flamme, sind aber absolut sicher und damit eine ideale Alternative zu herkömmlichen Wachskerzen.

      Die BFB, die BFU sowie die Suva geben folgende Ratschläge für eine unfallfreie Advents- und Weihnachtszeit:    

      • Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen lassen.
      • Kerzen immer standsicher auf feuerfeste Unterlagen stellen. Dabei auf ausreichenden Abstand zu Textilien, Dekorationen und anderen brennbaren Materialien achten. 
      • Auf trockenen Adventskränzen und Weihnachtsbäumen Kerzen nicht mehr anzünden.
      • Kerzen auswechseln, bevor sie ganz niedergebrannt sind – spätestens zwei Fingerbreit oberhalb des Adventskranzes oder der Weihnachtsbaumzweige.
      • LED-Kerzen und LED-Lichterketten verwenden. Diese sind sicherer als Kerzen aus Wachs.
      • Den Weihnachtsbaum möglichst spät in die Wohnung holen, diesen in Wasser stellen und täglich bis zu zwei Liter Wasser nachgiessen.
      • Besonders vorsichtig sein, wenn Kinder oder Haustiere im Raum sind. Zündhölzer und Feuerzeuge ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

      Falls es zu einem Brand kommt, muss zuerst die Feuerwehr alarmiert werden. Danach werden Menschen in Sicherheit gebracht. Erst am Schluss kann versucht werden, das Feuer zu löschen. Wichtig dabei ist, sich selbst nie in Gefahr zu bringen.

      Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/advent  

      Weitere Auskünfte:

      Rolf Meier, Medienstelle BFB, 
      031 320 22 82,  media@bfb-cipi.ch

      Marc Kipfer, Medienstelle BFU, 
      031 390 21 21,  medien@bfu.ch

      Simone Isermann, Mediensprecherin Suva,
      041 419 59 50,  medien@suva.ch

      Schadenstatistik der VKG

      Schadenstatistik der VKG

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      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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