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14. Dezember 2021 | Medienmitteilung

Suva nimmt 13 mangelhafte FFP2-Atemschutzmasken vom Markt

Als Marktaufsichtsbehörde kontrolliert die Suva seit Beginn der Pandemie die Qualität der auf dem Markt erhältlichen FFP2-Atemschutzmasken und hat in den vergangenen Monaten diverse mangelhafte Produkte aus dem Verkehr gezogen. Infolgedessen ist die Qualität der am Markt erhältlichen Produkte deutlich gestiegen.

Inhalt

      «Gefährlich wird es dann, wenn Personen mangelhafte FFP2-Atemschutzmasken tragen und sich in falscher Sicherheit wähnen», betont André Meier, Abteilungsleiter Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Luzern bei der Suva. Darum hat die Suva im Jahr 2021 Verkaufsverbote und Rückrufe für 13 Produkte eingeleitet, die in der Laboruntersuchung* ungenügende Schutzwirkung aufwiesen. Diese mangelhaften Masken wurden vom Markt entfernt.

      Die Verantwortung liegt beim Inverkehrbringer
      Die Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure, Anbieter) sind verpflichtet, die Verkaufsverbote und Rückrufe durchzuführen. «Wenn ich eine Atemschutzmaske verkaufe, bin ich verantwortlich für deren Qualität», erklärt Meier. Somit liegt die Verantwortung über die Qualität der Atemschutzmasken beim Inverkehrbringer.

      Deutliche Qualitätssteigerung
      Die Qualität der aktuell auf dem Markt erhältlichen FFP2-Atemschutzmasken ist im Vergleich zur Situation im Juli 2020 deutlich gestiegen. Von den 59 überprüften Produkten wiesen 13 eine ungenügende Schutzwirkung auf (22 Prozent). Die Chance, eine mangelhafte FFP2-Atemschutzmaske am Markt zu erwerben, ist demnach fast dreimal kleiner als vor anderthalb Jahren.

      Neben der Qualität ist in den vergangenen Monaten auch die Verfügbarkeit von Atemschutzmasken im Schweizer Markt gestiegen. Kam es im Sommer 2020 noch zu Lieferengpässen, sind heute von allen FFP-Maskentypen Produkte ab Lager lieferbar.

      Ungenügende Maskenqualität zu Beginn der Pandemie
      Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde der Markt für Atemschutzmasken mit neuen Produkten regelrecht überflutet. Leider wurden auch mangelhafte angeboten. In Laboruntersuchungen hatte die Suva im Juli 2020 festgestellt, dass 60 Prozent der getesteten FFP2-Atemschutzmasken einen ungenügenden Schutz aufweisen (Medienmitteilung vom 17. Juli 2020). Schon damals leitete die Suva Verkaufsverbote und Rückrufe ein und intensivierte in den darauffolgenden Monaten die Stichprobenkontrollen von FFP2-Atemschutzmasken.

      *Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Suva die Resultate der Laboruntersuchungen nicht veröffentlichen.

      Wann schützt mich die FFP2-Maske?

      • FFP2-Atemschutzmasken weisen gegenüber Hygienemasken grundsätzlich einen besseren Schutz auf. Wichtig ist dabei, dass sie korrekt getragen wird. Folgende Punkte sind zu beachten:
      • Achten Sie bei der Auswahl der Atemschutzmasken auf deren Konformität.
      • Beachten Sie die Angaben des Herstellers zur korrekten Verwendung der FFP2-Atemschutzmaske.
      • Insbesondere muss die Maske dicht am Gesicht anliegen (Bartstoppeln beeinträchtigen bereits die Schutzwirkung) und der Nasenbügel muss der Gesichtsform angepasst sein.
      • Die Innenseite der Maske muss sauber sein. Wechseln Sie die Maske bei einer Verschmutzung. 

        Weitere Informationen:

      • Factsheet «So erkennen Sie qualitativ gute Atemschutzmasken»  
      • Factsheet «Auswahl und Einsatz von Atemschutzmasken und Atemschutzgeräten»

      Medienkontakt

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      Adrian Vonlanthen
      Mediensprecher Arbeitssicherheit und Freizeitsicherheit

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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