Zunahme von Verletzungen beim Bouldern
Unfälle bei der Trendsportart Bouldern haben sich in den letzten fünf Jahren von 300 auf über 1000 mehr als verdreifacht. Vor allem 25- bis 34-Jährige verletzen sich. Die Versicherungen können unter Umständen Leistungen kürzen.
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Unter Bouldern versteht man das Klettern ohne Kletterseil und Klettergurt an Felsblöcken, Felswänden oder an künstlichen Kletterwänden. Die Trendsportart erfreut sich insbesondere im Indoor-Bereich einer immer höheren Beliebtheit. Damit steigen auch die Unfallzahlen. Bouldern in der Kletterhalle hat ein höheres Verletzungsrisiko als Seilklettern in der Halle. Deshalb setzt sich die Suva mit ihrem Präventionsauftrag für die Sensibilisierung ein.
Starke Zunahme der Boulderunfälle
2015 verzeichneten die Unfallversicherer lediglich rund 300 Unfälle beim Bouldern in Hallen, im Jahr 2019 waren es bereits deutlich über 1000 – Tendenz steigend. Somit haben sich die Unfälle in den letzten fünf Jahren (2015-2019) mehr als verdreifacht. Dies begründet sich einerseits durch die wachsende Popularität dieser Sportart, andererseits, dass Bouldern ein Freizeitsport ist, der ohne grosse sportliche Voraussetzungen ausgeführt werden kann. Ein Felsblock oder eine künstliche Kletterwand reichen und los geht es mit der Überwindung der Schwerkraft. Aber so einfach ist es nicht: «Um das Risiko von Verletzungen zu minimieren, sind die Boulder-Regeln geschaffen worden. Neben einer gesunden Selbsteinschätzung ist die Einhaltung der Regeln eine Grundvoraussetzung, um diese Sportart lange und gesund ausüben zu können.», erklärt Andrea Lerch, Vertreter der IG Kletteranlagen Schweiz (IGKA).
Junge Menschen verletzen sich am häufigsten
Die Hälfte der Unfälle beim Bouldern in der Kletterhalle gehen auf das Konto von Personen im Alter von 25 bis 34 Jahren. Sie stürzen, fallen oder rutschen von der Kletterwand. Dabei verletzen sie sich am häufigsten an den unteren Extremitäten (Unterschenkel, Knöchel, Fuss). An zweiter Stelle folgen Verletzungen an den Händen, Handgelenken oder Fingern. Diese ereignen sich oft aufgrund von Überlastung der Körperteile beim Klettern selbst.
Überschreiten der Absprunghöhe kann zu Leistungskürzungen führen
Ein Unfall beim Bouldern kostet durchschnittlich 5100 Schweizer Franken. Da Bouldern ohne Absicherung durch Seil und Klettergurt erfolgt, ist die Absprunghöhe für die Schwere einer Verletzung oft mitentscheidend. Wenn man sich nicht an die vorgegebene Absprunghöhe der Hallenbetreiber hält und/oder die Landung ungenügend absichert, kann die Versicherung den Unfall als Wagnis einstufen. Dies kann zu Kürzungen der Geldleistungen führen.
Selbsteinschätzung ist entscheidend
Beim Bouldern gehen die Athletinnen und Athleten oft bewusst ans Limit. Gemäss Andrea Lerch von der IGKA werden die eigenen Kräfte dabei eher überschätzt. «Zu viele Versuche am Limit im bereits ermüdeten Zustand sind heikel und erhöhen die Verletzungsgefahr», bestätigt Lerch. Umso wichtiger ist es, die fünf Boulder-Regeln konsequent einzuhalten.
Die fünf Boulder-Regeln:
- Aufwärmen: Intensives Aufwärmen schützt Muskeln, Bänder und Sehnen. Wähle dafür einen geeigneten geschützten Platz in der Kletterhalle.
- Sturzraum freihalten: Halte dich nicht unter anderen bereits Bouldernden auf. Lasse keine Gegenstände im Sturzraum liegen. Bouldere nicht zu eng nebeneinander und übereinander.
- Spotten: Lass dir das richtige Spotten zeigen. Spotte nur bei Bedarf. Beachte dabei die Gewichtsunterschiede.
- Abklettern oder Abspringen: Bevorzuge das Abklettern vor dem Abspringen. Benutze gekennzeichnete Ausstiege. Lerne Abspringen und richtig Landen mit geschlossenen Füssen, falls nötig mit Abrollen.
- Auf Kinder achten: Die Matte ist kein Spielplatz. Nimm deine Aufsichtspflicht Kindern gegenüber wahr. Definiere die individuelle Höhe für deine Kids.
Weitere Informationen zum Thema Bouldern unter bfu
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Natascha Obermayr
Mediensprecherin Freizeitsicherheit
Über die Suva
Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.