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22. Februar 2024 | Medienmitteilung

Gesamtsanierung Liegenschaften in Luzern und Meggen

Die Wohnliegenschaften Matthofring/Langensandstrasse in Luzern und Teile der Liegenschaft Huobmatt in Meggen mit Wohnungen und Gewerbe sind aufgrund ihres Alters sanierungsbedürftig. Sie müssen gesamterneuert und energetisch optimiert werden. Die Umbauten sind ab 2026 beziehungsweise 2027 geplant und werden rund zwei Jahre dauern. Die Mieterinnen und Mieter wurden diese Woche an Informationsveranstaltungen durch die Suva umfassend orientiert. Sie werden beim Finden einer neuen Wohnung unterstützt.

Inhalt

      Sowohl die Liegenschaften Matthofring/Langensandstrasse in Luzern mit Baujahr 1959 wie auch die Liegenschaft Huobmatt mit Baujahr 1987 in Meggen sind altersbedingt sanierungsbedürftig. Der Lebenszyklus der meisten Bauelemente ist überschritten. Analysen bei beiden Liegenschaften haben gezeigt, dass eine umfassende Sanierung erforderlich ist.

      Bauliche und energetische Massnahmen

      Die baulichen und energetischen Massnahmen umfassen 24 Wohnungen sowie Gewerbe der Siedlung Huobmatt in Meggen, 42 Wohnungen der Liegenschaft Langensandstrasse (geplanter Start 2026) und 87 Wohnungen der Liegenschaft Matthofring in Luzern (geplanter Start 2027).

      Nebst der Substanzerhaltung und der Anpassung der Wohnungen an zeitgemässe Standards, werden ökologische Ziele gemäss dem Klimaschutz-Gesetz umgesetzt. Die energetischen Massnahmen umfassen unter anderem die Ersetzung der fossilen Energieträger durch Wärmepumpen (Erdsonde oder Fernwärme), neue Fassaden- und Dachdämmungen, Solaranlagen auf den Dächern und Ladestationen für E-Mobilität. Zudem werden die kompletten Haustechnikinstallationen, Küchen, Nasszellen, Bodenbeläge, Balkongeländer und Fenster ersetzt, hindernisfreie Zugänge sichergestellt und Massnahmen im Bereich Erdbebensicherheit getroffen.

      Baustart ab 2026 – Unterstützung der bisherigen Mieterinnen und Mieter

      Aufgrund der Tiefe und Dauer der Sanierungsarbeiten ist eine Durchführung in bewohntem Zustand nicht möglich. Aus diesem Grund ist eine Kündigung der Mietverträge unumgänglich. Die Suva als Eigentümerin der Liegenschaften bedauert diesen Umstand. Diese Woche erfolgten die entsprechenden Informationsveranstaltungen an beiden Standorten, an denen die Mieterinnen und Mieter detailliert über die Bauvorhaben, die geplanten Massnahmen, die nächsten Schritte und Termine orientiert wurden. Der Zeitpunkt der Orientierungen wurde bewusst früh gewählt, um sicherzustellen, dass der Mieterschaft zwei bis drei Jahre Zeit zur Verfügung steht, um ein anderes Mietobjekt zu finden.

      Mit der Gesamtsanierung der beiden Liegenschaften ab 2026 setzt die Suva auf eine nachhaltige Substanzerhaltung für die kommenden Generationen. Die Mieterinnen und Mieter werden auf Wunsch bei der Suche von Anschluss- oder Zwischenlösungen unterstützt. Ebenso besteht ein Vormietrecht für die Mieterinnen und Mieter.

      Medienkontakt

      Adrian Vonlanthen
      Mediensprecher Arbeitssicherheit und Freizeitsicherheit

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion rund 4500 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie rund 130 000 Unternehmen mit über zwei Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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