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19. Juni 2023 | von Gabriela Hübscher

Richtig versichert in die Ferien

Ein Unfall kann auch am Badestrand passieren. Lesen Sie unsere Tipps, damit Ihre Auslandferien nicht im finanziellen Desaster enden.

Inhalt

      Bald ist Ferienzeit. Die Reise ist gebucht und die Vorfreude auf Velotouren, Badestrände, oder Wanderrouten wird grösser. Beim Kofferpacken geht schnell vergessen, dass auch das Unfallrisiko immer ein unsichtbarer Reisebegleiter ist. Und wenn dann tatsächlich ein Unfall passiert, landen Reisende oftmals unwissentlich beim Privatarzt oder in der Privatklinik – und bezahlen dies teuer.

      Tipps für die Unfallversicherung in Ihren Ferien

      Wenn Sie folgende 7 Tipps beachten, dann können Sie sich voll und ganz auf die schönen Seiten des Urlaubs konzentrieren.

      1.  Check: Bin ich versichert?
      Arbeiten Sie mehr als 8 Stunden in der Woche beim gleichen Arbeitgeber? Dann sind Sie obligatorisch gegen Unfall versichert. Die Versicherungsleistungen inklusive einer Kostenübernahme gelten für alle EU- und EFTA-Länder (Karte), jedoch nur für öffentliche Spitäler (keine Privatkliniken) und nur zum Grundtarif des jeweiligen Landes. Für alle anderen Länder empfehlen wir den Abschluss einer Ferien- und Reiseversicherung. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und können im Notfall zum nächstgelegenen Arzt gehen, ohne auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.

      Hier sind sie versichert

      EU-EFTA-Laender

      In den orangen Ländern (EU/EFTA) sind Sie zum lokalen Grundtarif gegen Unfall versichert.

      Voraussetzung: Sie arbeiten mehr als 8 Stunden bei einem Arbeitgeber. Für alle anderen Länder empfehlen wir eine separate Ferien- und Reiseversicherung abzuschliessen.

      2. Augen auf bei der Arztwahl
      Wenn Sie keine Ferien- und Reiseversicherung abschliessen wollen und nach dem Unfall noch in der Lage sind, das Spital oder den Arzt selber zu wählen, sollten Sie in ein öffentliches Spital wählen bzw. zu einem Arzt gehen, der zum Grundtarif des entsprechenden Landes abrechnet. Nur dann übernimmt die obligatorische Unfallversicherung die Kosten vollumfänglich. Dies gilt für EU- und EFTA-Länder. Im übrigen Ausland vergütet die Unfallversicherung höchstens den doppelten Betrag des teuersten öffentlichen Schweizer Spitals.

      3. Telefonnummer der 24-Stunden-Helpline speichern
      Speichern Sie die Notfallnummer Ihrer Ferien- und Reiseversicherung auf Ihrem Mobiltelefon. Falls Sie bei der Suva gegen Unfall versichert sind, erhalten Sie im Ausland zudem Hilfe von der Europ Assistance. Die 24-Stunden-Helpline erreichen Sie unter der Telefonnummer +41 848 724 144. 

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      Wenn Sie im Ausland einen Unfall erleiden, steht Ihnen unsere Assistance sofort zur Seite. Informationen dazu inkl. Notfallnummer finden Sie auf dieser Seite.
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      4. Nichts unterschreiben
      Verunfallte müssen vor Operationen in ausländischen Spitälern oft der vollen Kostenübernahme zustimmen. Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie unsicher sind, ob Sie ausreichend versichert sind. Fragen Sie immer zuerst bei der Helpline Ihrer Versicherung nach, bevor Sie sich unters Messer legen. Allenfalls liegt ein Rücktransport in die Schweiz drin. Klären Sie auch die Kostenübernahme für Rücktransporte zuerst mit Ihrer Versicherung.

      5. Bei Barzahlungen Quittungen verlangen
      In einigen Ländern müssen Sie Barzahlungen leisten, damit Sie medizinisch versorgt werden. Für solche Zahlungen müssen Sie immer eine Quittung verlangen.

      6. Belege und Berichte sammeln
      Wer im Ausland ambulant beim Arzt war oder sogar einen Spitalaufenthalt hatte, sollte für alle bezahlten Leistungen, die Belege verlangen. Das müssen nicht zwingend Quittungen sein, Rechnungen reichen ebenfalls als Beweis. Auch sollten immer Arztberichte, Röntgenbilder und allfällige weitere medizinische Dokumente zurück in die Schweiz gebracht werden. Diese können zum einen für weitere Arztbesuche oder bei einem Rückfall oder Komplikationen wichtig sein.

      7. Im Notfall bei der Suva besser gestellt
      Wer lebensbedrohlich verletzt in eine Privatklinik eingeliefert wird, bleibt auch bei ungenügendem Versicherungsschutz nicht auf den ganzen Kosten sitzen. In diesem Fall vergütet die Unfallversicherung in allen Ländern höchstens den doppelten Betrag des teuersten öffentlichen Schweizer Spitals, statt nur den Sozialtarif des entsprechenden Landes.

      Ohne glaubhafte Beweise keine Rückerstattung

      Wichtig ist, dass Sie bei einem Unfall glaubhaft machen können, dass Sie im Ausland Spital- und Arztkosten bezahlt haben. Nur dann werden Versicherungen die Kosten übernehmen. Die Suva bekämpft Versicherungsmissbrauch konsequent. Wir werden immer wieder mit Fällen konfrontiert, in welchen «Verunfallte» auf Kosten der ehrlichen Prämienzahler sogar mit gefälschten Arztberichten aus dem Ausland Versicherungsgelder erschleichen wollen. Deshalb wird bei der Suva genau kontrolliert, ob eine Leistung wirklich bezogen wurde.

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