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25. Juni 2024 | von Regula Müller

Reiseversicherung: So fahren Sie richtig versichert ins Ausland

Steht eine Reise ins Ausland an, ist es sinnvoll abzuklären, welcher Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gilt. Denn auch am Badestrand kann es zu einem Notfall kommen. Lesen Sie unsere Tipps, damit Ihre Auslandferien nicht im finanziellen Desaster enden.

Inhalt

      Tipps für die Reiseversicherung in Ihrem Urlaub

      Bald ist Ferienzeit. Die Reise ist gebucht und die Vorfreude auf Velotouren, Badestrände oder Wanderrouten wird grösser. Beim Kofferpacken geht schnell vergessen, dass auch das Unfallrisiko immer ein unsichtbarer Reisebegleiter ist. Und wenn dann tatsächlich ein Unfall passiert, landen versicherte Personen oftmals unwissentlich beim Privatarzt oder in der Privatklinik – und bezahlen dies teuer.

      Wenn Sie folgende 7 Tipps beachten, können Sie sich voll und ganz auf die schönen Seiten des Urlaubs konzentrieren.

      1. In welchem Land bin ich wie versichert?

      Arbeiten Sie mehr als 8 Stunden in der Woche beim gleichen Arbeitgeber oder bei der gleichen Arbeitgeberin? Dann sind Sie obligatorisch gegen Unfall versichert. Die Versicherungsleistungen inklusive einer Kostenübernahme gelten für alle EU- und EFTA-Länder (Karte), jedoch nur zum Sozitaltarif des jeweiligen Landes und bei öffentlichen, anerkannten Spitälern resp. Leistungserbringenden. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Ferien- und Reiseversicherung, dann sind Sie auf der sicheren Seite und können bei Bedarf zum nächstgelegenen Arzt oder zur nächstgelegenen Ärztin gehen. 

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      Hier sind Sie versichert

      Die Karte von Europa zeigt, in welchen Ländern Sie versichert sind. In den orangen Ländern (EU/EFTA) sind Sie zum lokalen Sozialtarif gegen Unfall versichert.

      Voraussetzung: Sie arbeiten mehr als 8 Stunden bei einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin. Für alle anderen Länder empfehlen wir eine separate Ferien- und Reiseunfallversicherung abzuschliessen.

      2. Augen auf bei der Wahl des Spitals

       Es kommt immer wieder vor, dass versicherte Personen, die im Ausland verunfallen auf den Kosten der Rechnungen sitzen bleiben. Dies, weil sie sich ohne Zusatzversicherung in einem privaten Spital behandeln lassen. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt jedoch die Kosten nur dann vollumfänglich, wenn die Behandlung zum Sozialtarif des entsprechenden Landes abgerechnet wurde und im anerkannten, öffentlichen Spital oder bei einem anerkannten Arzt/einer Ärztin erfolgte. Wenn Sie während Ihrer Reise gut versichert sein wollen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Ferien- und Reiseversicherung nötig. Bei Reisen ausserhalb der EU- und EFTA-Länder vergütet die Unfallversicherung höchstens den doppelten Betrag des teuersten öffentlichen Schweizer Spitals. Auch in diesen Ländern ist eine Reiseversicherung empfehlenswert.

      3. Telefonnummer der 24-Stunden-Helpline speichern

      Speichern Sie vor Ihrer Reise die Notfallnummer Ihrer Ferien- und Reiseunfallversicherung auf Ihrem Mobiltelefon. Falls Sie bei der Suva gegen Unfall versichert sind, erhalten Sie im Ausland zudem Hilfe von der Europ Assistance. Die 24-Stunden-Helpline erreichen Sie unter der Telefonnummer +41 848 724 144.

      Assistance Soforthilfe im Ausland

      Assistance Soforthilfe im Ausland

      Wenn Sie im Ausland einen Unfall erleiden, steht Ihnen unsere Assistance sofort zur Seite. Informationen dazu inkl. Notfallnummer finden Sie auf dieser Seite.
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      4. Nichts unterschreiben

      Verunfallte müssen vor Operationen in ausländischen Spitälern oft der vollen Kostenübernahme zustimmen. Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie unsicher sind, ob Sie ausreichend versichert sind. Fragen Sie – wenn immer möglich – zuerst bei der Helpline Ihrer Versicherung nach, bevor Sie sich unters Messer legen. Allenfalls liegt ein Rücktransport in die Schweiz drin. Klären Sie auch die Kostenübernahme für Rücktransporte zuerst mit Ihrer Versicherung.

      5. Bei Barzahlungen Quittungen verlangen

      In einigen Ländern müssen Sie Barzahlungen leisten, damit Sie medizinisch versorgt werden. Für solche Zahlungen müssen Sie immer eine Quittung verlangen.

      6. Belege und Berichte sammeln

      Wer während einer Reise im Ausland ambulant beim Arzt/bei der Ärztin war oder sogar einen Spitalaufenthalt hatte, sollte für alle bezahlten Leistungen, die Belege verlangen. Das müssen nicht zwingend Quittungen sein, Rechnungen reichen ebenfalls als Beweis. Auch sollten immer Arztberichte, Röntgenbilder und allfällige weitere medizinische Dokumente zurück in die Schweiz gebracht werden. Diese können zum einen für weitere Arztbesuche zum anderen bei einem Rückfall oder Komplikationen wichtig sein.

      7. Eine Zusatzversicherung schützt vor bösen Überraschungen

      Wer lebensbedrohlich verletzt wird, kann später von hohen Rechnungen überrascht werden. In diesem Fall vergütet die Unfallversicherung in allen Ländern höchstens den doppelten Betrag des teuersten öffentlichen Schweizer Spitals. Der Anteil, der die versicherte Person noch zu leisten hat, ist häufig relativ hoch. Eine zusätzliche Reise- und Ferienversicherung schützt vor diesem finanziellen Debakel.

      Ohne glaubhafte Beweise keine Rückerstattung

      Wichtig ist, dass Sie bei einem Unfall glaubhaft machen können, dass Sie im Ausland Spital- und Arztkosten bezahlt haben. Nur dann werden Versicherungen die Kosten übernehmen. Die Suva bekämpft Versicherungsmissbrauch konsequent. Wir werden immer wieder mit Fällen konfrontiert, in welchen «verunfallte Personen» auf Kosten der ehrlichen Prämienzahlenden sogar mit gefälschten Arztberichten aus dem Ausland Versicherungsgelder erschleichen wollen. Deshalb wird bei der Suva genau kontrolliert, ob eine Leistung wirklich bezogen wurde.

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