Bild Zusammenarbeitsvereinbarung 840x310px.jpg
31. Dezember 2020 | von Simone Isermann

Der Patient im Mittelpunkt: Neue Wege der Zusammenarbeit

Arbeitgeber, Sozialversicherer und Ärzte sollen gemeinsam für eine rasche und gesicherte Wiedereingliederung von erkrankten oder verunfallten Arbeitnehmenden sorgen. Das ist die Kernbotschaft der sogenannten «Zusammenarbeitsvereinbarung». Auch wenn alle Beteiligten das gleiche Ziel verfolgen, stehen sie doch vor unterschiedlichen Herausforderungen. Das Gute vorweg: Eine gemeinsame Lösung ist möglich und wird bereits von mehreren Schweizer Kantonen umgesetzt.

Inhalt

      Studien sprechen eine klare Sprache: Nach einer sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit sinken die Wiedereingliederungschancen von verunfallten oder erkrankten Arbeitnehmenden um die Hälfte. Deshalb ist es entscheidend, dass sie möglichst rasch wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Dafür müssen alle Beteiligten, insbesondere Ärzte, Arbeitgeber und Sozialversicherer eng zusammenarbeiten.

      Um die jeweiligen Akteure näher zusammenzubringen und eine Grundlage für einen koordinierten und konstruktiven Austausch zu schaffen, gibt es in folgenden Schweizer Kantonen eine sogenannte «Zusammenarbeitsvereinbarung»: Solothurn, Aargau, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Glarus, Fribourg, Genf, Jura und Tessin. Auf Initiative der Suva verpflichten sich alle Akteure, die rasche und gesicherte Wiedereingliederung von Erkrankten oder Verunfallten in den Arbeitsprozess zu fördern. Die Vereinbarung ist verbindlich und definiert unter anderem, welche Informationen auf einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorhanden sein sollen, wie die Arbeitsunfähigkeit in der Praxis festgesetzt wird oder auf welche zusätzlichen Informationen zum Arbeitsunfähigkeitszeugnis der Arbeitgeber Anspruch hat. Im Kanton Aargau beispielsweise haben sich der Gewerbeverband, die Industrie- und Handelskammer, der Ärzteverband, die Haus- und Kinderärzte, die Suva Aarau und die Invalidenversicherung der SVA Aargau zusammengeschlossen.

      Ziel ist, dass Vereinbarungen in weiteren Kantonen abgeschlossen werden, damit Betroffene schweizweit ideale Bedingungen für die Rückkehr an den Arbeitsplatz erhalten.

      Hürden und Hindernisse

      Eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit stellt Arbeitgeber, behandelnde Ärzte sowie die beteiligten Sozialversicherungen vor grosse Herausforderungen. Das hat verschiedene Gründe:

      Häufig fehlen den Ärzten für eine Festlegung der Arbeitsunfähigkeit die nötigen Informationen über den Arbeitsplatz des Patienten. Sie kennen die konkrete Arbeitsplatzsituation sowie die Wiedereingliederungsangebote oder Schonarbeitsplätze im Betrieb nicht. Diese Kenntnisse sind jedoch entscheidend. Die Arbeitgeber erwarten wiederum möglichst transparente Informationen über den Genesungsverlauf und die Rückkehr der Arbeitnehmenden. Sie müssen ihre Ressourcen planen können und haben häufig das Gefühl, dass Ärzte ihre Mitarbeitenden zu leichtfertig krankschreiben. Speziell bei vorbelasteten Verhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das eine schwierige Situation. «Werden Arbeitsverhältnisse gekündigt, geschieht dies selten in einem Konsens», sagt Dr. Jürg Lareida, Präsident des Aargauischen Ärzteverbandes und Vertrauensarzt verschiedener Betriebe. «Das führt zu heftigen Reaktionen. Es gibt Patienten, die eine solche Situation nicht ertragen. Schreibt man sie aber krank, nehmen das die Arbeitgeber schlecht auf, weil eine Krankschreibung zu einem Kündigungsschutz führt.»

      Eine weitere Herausforderung für die Ärzte ist die Abrechnung, denn der Zeitaufwand für den Austausch kann im Krankheitsfall nur limitiert abgerechnet werden. TARMED – der Tarif für ambulante ärztliche Leistungen – sieht hierfür die Position «ärztliche Leistung in Abwesenheit des Patienten» vor. Im Gegensatz zu den Unfallversicherern, verwenden die Krankenversicherer eine TARMED-Version, mit der Ärzte pro Patienten und Quartal jeweils 30 Minuten für solche Arbeiten verrechnen dürfen. «Besonders in schwierigen Fällen muss man mit vielen Beteiligten sprechen, was lange dauert», sagt Lareida. «Das heisst, dass wir heute solche Arbeiten oft gratis erledigen. Mit dem neuen Tarif soll das besser werden.»

      Missverständnisse und Vorbehalte abbauen

      Wenn sich Mitarbeitende gegenüber Arbeitgebern zu einem physischen oder psychischen Krankheits- oder Verletzungsbild bedeckt halten und die Arbeitgeber deshalb keine Angaben dazu haben oder diese falsch einschätzen, führt dies zu Misstrauen. «Die Blickwinkel und Erwartungen der verschiedenen Beteiligten sind oft sehr unterschiedlich, sodass es zu Vorbehalten und Missstimmungen zwischen Arbeitgebern und Ärzten kommen kann und ein guter Kontakt dadurch schwierig wird», sagt Lareida. Aber genau der wäre enorm wichtig, um für die Patienten gute Lösungen zu finden.

      In der Nordwestschweiz – konkret in den Kantonen Aargau, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft – gibt es deshalb ein Arbeitszeugnis, das sich von den gewohnten Zeugnissen unterscheidet. Das Zeugnis dient der Beurteilung, ob der Einsatz des Patienten an einem vom Betrieb zur Verfügung gestellten Schonarbeitsplatz möglich ist. Es bietet aber auch die Möglichkeit, eine Arbeitsfähigkeit zu attestieren trotz Arbeitsunfähigkeit am bisherigen Arbeitsplatz. So wird ersichtlich, dass der Patient grundsätzlich vermittlungsfähig ist. Damit kann er eine neue Stelle suchen und es gibt auch keinen Kündigungsschutz.

      «Ausserdem kann angekreuzt werden, dass der Arbeitgeber mit uns Ärzten Kontakt aufnehmen soll», sagt Lareida. «Dies ist sehr hilfreich und es wäre wünschenswert, wenn die Arbeitgeber diese Option öfter nutzen würden».

      Sensibilisierung und Verständnis schaffen

      Zusammenarbeitsvereinbarungen leisten einen wertvollen Beitrag für eine erfolgreiche betriebliche Wiedereingliederung von erkrankten oder verunfallten Mitarbeitenden. Und von der Zusammenarbeit profitieren alle Beteiligten: weniger Ausfalltage, weniger Kosten und vor allem viel verhindertes Leid für die Betroffenen. Dem behandelnden Arzt wird durch den Austausch mit dem Arbeitgeber eine bessere Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ermöglicht und er kann Stellung zu konkreten Einsatzmöglichkeiten nehmen. Zudem wird dem Risiko der Chronifizierung entgegengewirkt, da der Patient rascher wiedereingegliedert werden kann.

      Portrait Lareida_Jürg_310px.jpg

      Um den Ärzten den Mehrwert der Zusammenarbeitsvereinbarung aufzuzeigen, brauche es jedoch eine stetige Sensibilisierung und Geduld, so Lareida. «Wir müssen die Hemmungen in dieser Zusammenarbeit im Sinne und mit dem Einverständnis der Patienten abbauen können. Sie wollen wir gesund halten, auch indem sie möglichst bald wieder arbeiten können. Wir müssen niemanden krankschreiben, um mehr zu verdienen. Wir haben alle genug zu tun.»

      Korrespondenzadresse

      Simone Isermann
      Mediensprecherin Schadenmanagement und Rehabilitation

      Finden Sie diese Seite hilfreich?